
Kontaktdaten und aktuelle Meldeanschrift angeben.© SCHUFA Holding AG 2024

Wer innerhalb eines Jahres umgezogen ist, muss zusätzlich noch die alte Anschrift angeben.© SCHUFA Holding AG 2024

Der Idealfall: Die Speicherfrist wurde verkürzt, die Maßnahme war erfolgreich.© SCHUFA Holding AG 2024

Wurde die ausstehende Zahlung nicht beglichen, kann die Frist nicht verkürzt werden. In diesem Fall muss zunächst die Zahlung angewiesen und beim Empfänger eingegangen sein.© SCHUFA Holding AG 2024



