Wer ältere Holzöfen oder Kamine als Heizung nutzt, muss diese bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet haben. Dann endet die Übergangsfrist für Feuerstätten mit einem Baujahr bis März 2010. Bis dahin müssen Verbraucher ältere Feuerstätten ersetzen, außer Betrieb nehmen oder mithilfe von Modernisierungsmaßnahmen nachrüsten, wenn sie die Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte nicht einhalten.

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Auch wenn die neuen Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes bereits seit 2010 gelten, dürften manche Kamininhaber zum Ende der Frist unter Handlungsdruck stehen: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Kaminöfen maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Bei Nichteinhaltung drohen Kaminbesitzern extreme Bußgelder. Doch wie finden Verbraucher heraus, ob ihr Kamin betroffen ist?

Wichtige Frist endet: Diese Kamininhaber müssen jetzt handeln

Die letzte Übergangsfrist gilt für Öfen mit Baujahr vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010. Laut Julia Bothur, Sprecherin im Bundesverband der Schornsteinfeger, betrifft sie in erster Linie Kamin- und Kachelöfen oder Heizkamine, die vorrangig einen Raum erwärmen und meistens mit Scheitholz befeuert werden. Eine Pelletheizung, die eine Alternative zur Wärmepumpe sein kann, ist davon also nicht betroffen.

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Schon im Januar 2024 hatten wir neben dem Heizungsgesetz auch über die Grenzwerte für Feuerstätten und drohende Verbote für bestimmte Kaminöfen berichtet. Wer betroffen ist und noch nicht reagiert hat, muss sich beeilen. Hält eine Feuerstätte die nötigen Grenzwerte nicht ein oder fehlt ein entsprechender Nachweis dafür, darf sie ab 1. Januar im schlimmsten Fall nicht mehr in Gebrauch genommen werden.

Was macht Feinstaub so gefährlich?

Feinstaub, der aus Quellen wie Verkehr, Industrie und Heizungen stammt, kann tief in die Lunge und so in Blutbahn eindringen und langfristig schwere Gesundheitsprobleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen – besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Vorerkrankte. Schutz bieten Maßnahmen wie Luftfilter oder das Meiden belasteter Gebiete, während gesetzliche Vorgaben alte Öfen mit Filtern nachrüsten lassen, um die Belastung zu senken.

Kamin tauschen oder nachrüsten? Dann ist die Neuanschaffung sinnvoll

Bei einer Nachrüstung werden an einem bestehenden Ofen oder Kamin zusätzliche Komponenten oder Technologien installiert, um die Leistung zu optimieren oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Feinstaubfilter und zusätzliche Heizeinsätze für die Verbrennungseffizienz. Je nach Kamin und System kann eine solche Nachrüstung mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro kosten. Lohnt sich das?

Ein Schornsteinfeger steht vor einer Heizung und zeigt einen Energieausweis.
Bei Fragen zur Heizung oder Kamin kann der zuständige Schornsteinfeger helfen.© Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Bothur empfiehlt: Verbraucher sollen zunächst überprüfen, ob eine Nachrüstung bei ihrem Kamin überhaupt möglich ist – am besten mithilfe eines Schornsteinfegers. Interessant könne eine Nachrüstung vor allem dann sein, wenn es sich um fest verbaute Feuerstätten handelt. Auch wenn Besitzer ihre Öfen aus emotionalen Gründen erhalten möchten, ist die Modernisierung eine Option. Eine pauschale Empfehlung für alle Kamine gibt es allerdings nicht.

So viel kostet eine Umrüstung

Betroffene haben zwei Möglichkeiten, um einen betroffenen Kamin umzurüsten:

Ein Feinstaubabscheidefilter schafft langfristig Abhilfe, kostet aber je nach Kamin um die 3500 Euro, wie Michael Neuhäußer von der Hamburger Schornsteinfegerinnung gegenüber der Neue Osnabrücker Zeitung erklärt.

Ein passiver Feinstaubfilter ist mit rund 300 Euro günstiger, muss aber regelmäßig gereinigt und nach einer gewissen Zeit getauscht werden. Dadurch entstehen auch Folgekosten, weshalb sich diese Möglichkeit im Grunde für Betroffene eignet, die ihren Kamin nicht regelmäßig nutzen.

Im Einzelfall kann eine Nachrüstung günstiger als eine Neuanschaffung sein, doch die teuren Umbauten lohnen sich nicht immer. In vielen Fällen rät der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks zur Anschaffung eines modernen, emissionsarmen und effizienteren Ofens: „Moderne Öfen verfügen häufig über wesentlich bessere Emissionswerte sowie einen höheren Wirkungsgrad, sind daher sparsamer und verbrauchen weniger Brennstoff“, erklärt Bothur.

Die Frage, wann ein Kamin sinnvoll ist, haben einen Schornsteinfeger gefragt. Zwar arbeiten neue Heizsysteme wie Wärmepumpen auch in Altbauten sehr effizient, gerade in einer Übergangsphase oder wenn es besonders kalt ist, können sie die Zentralheizung ergänzen. Für viele haben Kamine zudem einen optischen Effekt.

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Kaminöfen ab Januar 2025 – diese Ausnahmen gelten

Entscheiden sich die Verbraucher noch vor Ende des Jahres für eine Nachrüstung der vom Verbot betroffenen Kaminöfen, müssen sie schnell sein. Vorher sollten sie allerdings kontrollieren, ob das Verbot überhaupt für ihre Feuerstelle gilt: So wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Heizungen von der Austauschpflicht ausschließt, sieht auch der Immissionsschutz Ausnahmen für das Verbot der Feuerstätten vor.

Nicht betroffen sind:

  • historische Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und immer noch an ihrem ursprünglichen Platz stehen
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle einer Wohneinheit dienen
  • offene Kamine, die an maximal acht Tagen im Monat für je fünf Stunden in Betrieb sind
  • handwerklich fest verbaute Kachel- und andere Wärmespeicheröfen
  • Holzherde und -backöfen mit einer Heizleistung unter 15 Kilowatt
  • Badeöfen

„Offene Kamine, Kochherde, bestimmte historische Öfen und Grundöfen, sowie Öfen, die die einzige Heizquelle in einer Wohneinheit darstellen, sind von der Verpflichtung ausgenommen“, sagt Bothur. Ob eine Ausnahme greift oder eine Feuerstätte die Grenzwerte einhält, kann ein Schornsteinfeger feststellen.

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Vor Ende der Frist: Datenbank und Notlösung helfen

Auch der Kamin- und Kachelofenbauer Hark weist darauf hin, dass der 1. Januar 2025 kein generelles Kamin-Verbot einläutet. Das Datum bedeutet lediglich das Ende der Übergangsfrist, in der alte Öfen nachgerüstet werden müssen. Ob ihre Feuerstätte von der Änderung betroffen ist, können Verbraucher können in der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus,- Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchieren.

Auskunft darüber, wie viel Emissionen der eigene Kaminofen ausstößt, gibt eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger.
Auskunft darüber, wie viel Emissionen der eigene Kaminofen ausstößt, gibt eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger.© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn | Unbekannt

Wer erst jetzt vom Ende der Übergangsfrist erfährt oder keine rechtzeitigen Umbaumaßnahmen vornehmen konnte, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde beantragen. Dies ist sinnvoll, wenn der Kamin unverzichtbar ist, ein Nachrüstungstermin kurzfristig nicht verfügbar ist oder ein neuer Kamin erst später geliefert wird. Wichtig ist, den Antrag ausführlich und nachvollziehbar zu begründen.

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Hohe Bußgelder: Das droht bei Versäumnis der Übergangsfrist

Idealerweise haben Betroffene bereits reagiert und ihren Kamin nachgerüstet, stillgelegt oder ausgetauscht. Wer dies noch nicht getan hat, sollte sich dringend mit seinem Schornsteinfeger beraten, um die individuell beste Lösung zu finden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist dabei lediglich eine Notlösung.


Betroffene sollten allerdings ebenfalls abwägen, ob eine Nachrüstung sinnvoll ist. Diese kann rund 3.500 Euro kosten – ein Betrag, für den sie bereits über die Anschaffung eines neuen Kamins nachdenken könnten. Verbraucher mit Kaminen, die nach dem 22. März 2021 eingebaut wurden, müssen sich bei all dem keine Sorgen machen: Neuere Modelle erfüllen die Grenzwerte in jedem Fall.