• Das Diensthandy darf man nicht automatisch auch privat nutzen
  • Wer gegen die Bestimmungen des Arbeitgebers verstößt, dem droht die Kündigung
  • Unter welchen Umständen der Chef das Arbeitshandy kontrollieren und sogar orten darf, erklärt ein Anwalt

Einmal kurz das Navi angeworfen, durch Instagram gescrollt oder das beste Restaurant in der Stadt gegoogelt – auf dem eigenen Handy kein Problem, auf dem Diensthandy unter Umständen aber schon. Denn obwohl ein Großteil der Menschen das Diensthandy auch privat nutzen darf, kann der Chef den Gebrauch einschränken. Wer das Arbeitstelefon trotzdem für private Zwecke nutzt, kann sogar eine Kündigung riskieren. Wir erklären das Einmaleins der Diensthandys.

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Die Mehrheit der Deutschen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommen, dürfen das übrigens auch privat nutzen. Das ergab im vergangenen Jahr eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom. Demnach gaben 88 Prozent der Befragten an, dass der Chef das Arbeitstelefon auch für die private Nutzung erlaubt. Jedoch machen längst nicht alle davon Gebrauch: Fast jeder Fünfte (18 Prozent) nutzt das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor.