Leserfrage: Zu DDR-Zeiten haben mein Mann und ich ein Testament zu Gunsten des jeweils anderen gemacht. Es wurde von einem Notar beglaubigt und ist bei Gericht hinterlegt. Gilt das Testament noch in seiner alten Form, also ohne Pflichtteilsansprüche? Die sind ja schon das meiste, was geerbt werden kann. Nichts anderes ist vorhanden. Wir haben gemeinsam ein Haus mit Garten erworben, wobei ein erheblicher finanzieller Anteil meiner Mutter mit einfloss, da sie mit einziehen sollte. Das war im April 1986. Im November 1992 bin ich mit ins Grundbuch eingetragen worden. Es gibt ebenfalls ein Nießbrauchsrecht für mich, so dass mich die zwei erwachsenen Söhne meines Mannes aus erster Ehe nicht aus dem Haus jagen könnte. Ich selbst habe keine Kinder. Wir haben dann im November 2005 geheiratet. Nun gehe ich davon aus, dass dieses Testament für ein „Berliner Testament“ steht. Da mein Mann 14 Jahre älter ist als ich und ihn dieses Thema leider nicht interessiert, frage ich Sie, wie ich am besten im Ernstfall über alles verfügen kann.

 Dr. Max Braeuer: Sie waren anscheinend, als Sie noch zur DDR-Zeiten das Haus kauften, mit Ihrem jetzigen Mann noch nicht verheiratet. Das wird der Grund gewesen sein, weswegen Sie Testamente haben beurkunden lassen, in denen Sie sich wechselseitig zu Erben eingesetzt haben, um das Haus auch für den Fall zu erhalten, dass einer von Ihnen beiden stirbt. Geheiratet haben Sie erst sehr viel später, jedenfalls nach der deutschen Vereinigung. In dieser ungewöhnlichen Situation stellen Sie zu Recht die Frage, ob die alten Testamente aus DDR-Zeiten noch gültig sind und wie Sie heute verfügen könnten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Testamente, die zu Zeiten der DDR errichtet worden sind, auch nach dem staatlichen Ende der DDR weiterhin gültig sind. Auch ein gemeinschaftliches Testament aus DDR-Zeiten könnte heute weiterhin wirksam sein mit der Folge, dass Sie und Ihr Mann es nur gemeinschaftlich ändern können.

Allerdings kann das Testament, das Sie 1986 errichtet haben, kein gemeinschaftliches Testament gewesen sein. Sie waren damals nicht verheiratet. Auch nach dem Zivilgesetzbuch der DDR konnte genauso wie nach dem jetzt gültigen BGB ein gemeinschaftliches Testament nur von zwei Eheleuten errichtet werden. Die Testamente, die Sie im Jahre 1986 vor einem Notar in der DDR errichtet haben, sind also zwei einzelne Testamente. Ihr Testament ist wirksam, Sie können es jederzeit widerrufen. Der Widerruf wird sich natürlich nicht auf das Testament Ihres Mannes beziehen. Wenn dieser nichts unternimmt, wird sein Testament weiterhin gültig sein.