Leserfrage: Ich habe eine Eigentumswohnung, die mal meine Tochter erben soll. Nun schlägt mein Schwiegersohn, der Ehemann meiner Tochter, mir folgenden Deal vor: Ich solle diese Wohnung jetzt schon meiner Tochter als Schenkung überlassen, um später Erbschaftsteuern zu vermeiden. Der Preis dieser Wohnung ist in den letzten Jahren ums Dreifache gestiegen. Auf was muss ich bei solch einem Deal achten? Ich persönlich habe im Hinterkopf, diese Wohnung mal selbst zu verkaufen, weil ich mich irgendwann verkleinern will, muss. Meine Kinder wohnen nicht in Berlin und ich will nicht aus Berlin raus.

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Dr. Max Braeuer: Ihre Frage sollte nicht sein, worauf Sie bei dem Deal achten müssen, sondern vielmehr, ob Sie den Deal überhaupt machen sollten. Es ist eine sehr weit verbreitete Praxis, dass Eltern schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens oder gar das ganze Vermögen an die Kinder übertragen. Eine Notwendigkeit dazu besteht in der Regel nicht. Manchmal kann dadurch die Erbschaftsteuer verringert werden. In Ihrem Fall ist das aber nicht zu erwarten. Häufig begeben sich die Eltern auf diese Weise in eine gar nicht gewollte Abhängigkeit von ihren Kindern, weil sie zukünftig nur noch mit deren Zustimmung über das ursprünglich eigene Vermögen verfügen können. Eltern sollten deshalb zu Lebzeiten nur das verschenken, was sie in ihrem restlichen Leben mit Sicherheit nicht mehr benötigen und deshalb ohnehin eines Tages vererben werden. In Ihrem Fall ist anzunehmen, dass die Eigentumswohnung, von der Sie sprechen, auch Ihre Wohnung ist. Sie müssten diese Wohnung ja sonst nicht verkaufen, um sich verkleinern zu können. Sie würden, wenn Sie dem Wunsch Ihres Schwiegersohnes folgen sollten, sich bei dem Geschenk sicherlich einen Nießbrauch an der Wohnung vorbehalten. Sie können dann zwar weiterhin dort wohnen. Ihnen ist aber die Möglichkeit verschlossen, die Wohnung zu verkaufen, um sich eine für Ihre Lebensumstände angemessenere Wohnung anzuschaffen. Deshalb wäre das Geschenk sicherlich gerade nicht in Ihrem Interesse. Denkbar ist ja auch, dass Sie sich eine kleinere, billigere Wohnung anschaffen wollen, um mit dem Rest des Kaufpreises Ihre eigene Rente aufzubessern. Auch das können Sie nicht mehr, wenn Sie die Wohnung schon verschenkt haben.

Aus der Sicht Ihrer Tochter spricht auch wenig für das Geschenk. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind gleich hoch. Ihre Tochter würde also nur dann etwas sparen, wenn der Wert der Wohnung bis zu Ihrem Tod weiter steigt und deshalb auch eine höhere Erbschaftsteuer als heute zu zahlen wäre. Das ist aber nur eine Zukunftshoffnung. Ihre Tochter hätte jedenfalls den Nachteil, dass sie bereits jetzt die volle Schenkungsteuer zahlen und eigenes Vermögen einsetzen müsste. Sie erhielte zwar die Wohnung, in der die Mutter aber weiterhin wohnen würde. Sie könnte die Wohnung wegen des Nießbrauches auch nicht vermieten und würde deshalb keine Geldmittel erhalten, aus denen sie die Schenkungsteuer zahlen kann. Sie hat nichts davon, schon jetzt Eigentümerin der Wohnung zu sein, in der die Mutter weiterhin wohnt. Sie sollten deshalb überlegen oder auch fragen, welche Motivation Ihr Schwiegersohn bei dem Rat tatsächlich hat. Möglicherweise geht es nur darum, die Mutter am Verkauf der Wohnung zu hindern und auf diese Weise das volle Erbe für den Fall Ihres Todes zu erhalten.

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