Leserfrage: Es geht um das Haus meiner 87-jährigen Oma, in dem sie allein lebt. Sie möchte, dass ich es bekomme. Meine Oma hat zwei Kinder (meinen Onkel und meine Mutter). Dies sind auch die direkten Erben. Mein Onkel ist bereit, zu Lebzeiten der Oma eine Abmachung zu erzielen. Meine Mutter würde auf ihren Anteil verzichten beziehungsweise mir überlassen. Wie kann man Steuern sparen und einen schnellen Weg finden, um einen späteren Familienstreit zu verhindern? Alle wollen eine sichere und faire Lösung erzielen. Das Haus ist nicht mehr viel wert und wird nach Omas Ableben abgerissen. Das Grundstück ist etwa 170.000 Euro wert. Könnte meine Oma das Haus an mich verschenken, und ich zahle nach ihrem Ableben an den Onkel einen Betrag X aus? Und meine Mutter verzichtet. Kann man das notariell festhalten? Was wäre, wenn wir einfach abwarten, bis meiner Oma etwas passiert? Wird das Haus dann geschätzt, oder kann ich immer noch einen Betrag X an den Onkel zahlen und meine Mutter schenkt mir ihren Anteil? Über die Steuerfreibeträge sind wir informiert, wissen jedoch nicht, ob man Steuern zahlen muss, wenn ich meinem Onkel auszahle.
Dr. Max Braeuer: Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihr Ziel erreichen können. In jedem Fall müssen Sie nicht damit rechnen, dass eine Steuerbelastung entsteht. Am einfachsten ist es, wenn Ihre Großmutter ein Testament macht, in dem sie ihren Enkel, also Sie, zum Alleinerben einsetzt. Dann werden Sie mit dem Tod Ihrer Großmutter automatisch Eigentümer des Häuschen. Ihr Onkel hat dann, weil er enterbt worden ist, einen Pflichtteilsanspruch, den Sie erfüllen müssen. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Das wird voraussichtlich hauptsächlich der Wert sein, den das Hausgrundstück beim Tode Ihrer Großmutter hat. Ihre Mutter wird den Pflichtteilsanspruch natürlich auch haben. Es ist aber ihre freie Entscheidung, ob sie ihn geltend macht. Wenn sie das nicht tut, wird sie mit dem Nachlass ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben. Dieser Weg ist billig und einfach. Das Testament kann Ihre Großmutter kostenfrei per Hand schreiben. Sie müssen lediglich nach dem Erbfall einen Erbschein beantragen, um dann auch als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden.
Es bleiben aber Unsicherheiten. Ihre Großmutter kann das Testament jederzeit ändern, Sie also aus der Erbfolge wieder ausschließen. Schließlich kann auch mit Ihrem Onkel Streit entstehen über die Höhe des Betrages, den er als Pflichtteil bekommen soll.
Ein sicherer Weg ist es, wenn Sie heute einen notariellen Vertrag abschließen, an dem Sie, Ihre Großmutter und deren beide Kinder beteiligt sind. In diesem Vertrag würden Ihre Mutter und deren Bruder einen Erbverzicht erklären. Ihre Großmutter würde stattdessen Sie zum Erben einsetzen oder aber Ihnen das Haus schon jetzt in vorweggenommener Erbfolge übertragen. Auf den Abfindungsbetrag, den Ihr Onkel zu bekommen hat, würden Sie sich jetzt abschließend einigen. Den Betrag müssten Sie ihm bei Übernahme des Hauses zahlen, also wenn Sie es erben oder auch jetzt schon, wenn es Ihnen geschenkt wird.


