Leserfrage: Es geht um unseren Sohn und unsere Schwiegertochter. Die beiden haben vor vier Jahren geheiratet. Wir hatten unserem Sohn ein Grundstück geschenkt, er steht allein im Grundbuch. Auf dem Grundstück wurde ein Haus gebaut. Leider haben Schwierigkeiten in der Ehe dazu geführt, dass unsere Schwiegertochter ausgezogen ist. Das Haus wird jetzt von den Ehegatten je zur Hälfte genutzt, damit die Kinder dort ihr Zuhause haben. Die ersten Zahlungen für die Baufirma hat unser Sohn mit unserem geschenkten Geld bezahlt. Die verbleibende Summe wird durch einen Kredit finanziert. Davon wurden bereits 30 Prozent getilgt, diese Tilgung hat die Schwiegertochter zur Hälfte übernommen. Den Anteil, den unser Sohn tragen müsste für die monatliche Tilgung, haben wir übernommen. Wie kann man eine gerechte Lösung finden? Wir sind bereit noch mehr Geld zu investieren, damit unserem Sohn das Haus alleine gehört, damit es später in das Eigentum der Enkel übergeht. Von unserem Sohn stammt ca. 90 Prozent Kapital, das Grundstück ist mitgerechnet. Die Schwiegertochter hat ca. 10 Prozent gegeben.
Dr. Max Braeuer: Rechtlich ist Ihr Sohn in einer vorteilhaften Situation, weil er als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundstück mit Haus gehört ihm allein. Daran wird sich durch Trennung und Scheidung auch nichts ändern. Ihr Sohn und seine Frau haben für die Dauer der Trennung eine Nutzungsregelung getroffen, an die sich beide werden halten müssen. Sollte die Ehe aber eines Tages geschieden werden, dann wird Ihr Sohn allein über das Haus verfügen. Die Frau wird dann ausziehen müssen. In Bezug auf das Haus hat sie keinerlei Ansprüche. Sie kann auch nicht verlangen, dass ihr die Beträge erstattet werden, die sie für die Kreditfinanzierung aufgewandt hat. Etwaige Ansprüche können sich erst ergeben, wenn die Scheidung ausgesprochen wird. Dann kann sie verlangen, dass der Zugewinn ausgeglichen wird und dabei wird sich möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung Ihres Sohnes ergeben. Bei der Zugewinnausgleichsberechnung wird eine Vermögenssteigerung, die während der Ehe eingetreten ist, also der Zugewinn ausgeglichen. Es wird das Vermögen verglichen, das Ihr Sohn bei Ehescheidung hat, mit dem Vermögen am Tage der Eheschließung. Zum Vermögen Ihres Sohnes bei Scheidung wird im Wesentlichen das Haus gehören abzüglich der dann noch bestehenden Schulden. Zum Anfangsvermögen werden alle Geschenke hinzugerechnet, die er von Ihnen während der Ehe erhalten hat. Zu den Schenkungen gehört das Grundstück und alle Baukosten, die Ihr Sohn von geschenktem Geld bezahlt hat. Bei den laufenden Kreditkosten, die Sie für Ihrem Sohn auch übernommen haben, dürfte es sich rechtlich um Unterhalt der Eltern handeln und wird dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet. Wenn das Endvermögen mit dem Wert des Hauses am Ende tatsächlich höher ist, wird Ihr Sohn seiner Frau bei der Scheidung aus der Vermögensdifferenz einen Zugewinnausgleich zu zahlen haben.
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