Leserfrage:Ich war mit meiner Ex-Frau 17 Jahre verheiratet. Sie war damals Mitte 40. Meine Ex hat immer nur „schwarz“ gearbeitet – Putzhilfe in privaten Haushalten. Danach hat sie einen Franzosen geheiratet, in Frankreich gelebt. Allerdings nur ein paar Jahre, dann wurde sie wiederum geschieden. Jetzt ist sie seit circa fünf Jahren wieder mit einem Deutschen verheiratet und arbeitet immer noch schwarz. Hat sie trotzdem einen Rentenanspruch an mich? Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch? Ich bin seit 15 Jahren auch wieder verheiratet und glücklich.

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Dr. Max Braeuer: Wenn Sie nach 17 Jahren Ehe von Ihrer damaligen Frau geschieden worden sind, dann hat das Familiengericht zusammen mit der Scheidung sicher auch den Versorgungs-ausgleich durchgeführt. Ihre Frau hat während der 17-jährigen Ehe sicherlich weniger Rentenansprüche erworben als Sie, wenn sie überwiegend schwarz gearbeitet hat. Sie haben damals deshalb von Ihren Rentenansprüchen etwas an Ihre geschiedene Frau abgegeben. Von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung sind Beträge auf das Rentenkonto Ihrer Frau gebucht worden. Daraus wird sie, wenn sie einmal das Rentenalter erreicht hat, eigene Rentenansprüche haben. Diese übertragenen Rentenansprüche Ihrer früheren Frau sind für sie genauso gut wie solche, die sie selbst erarbeitet hat. Sie müssen an sie keine Rentenansprüche mehr abgeben, weil das schon geschehen ist. Ihr Rentenkonto hat sich verringert. Das wirkt sich zwar jetzt nicht aus. Wenn Sie selbst einmal im Rentenalter sind, werden Sie aber entsprechend weniger Rente bekommen.
Was Ihre frühere Frau seither getan hat, was sie während ihrer neuen Ehe und nach deren Scheidung an Rentenansprüchen verdient, ist für Sie völlig gleichgültig. Der Versorgungsausgleich, der bei der Scheidung durchgeführt wurde, ist endgültig. Was immer bei Ihnen beiden danach geschehen ist, kann auf Rentenansprüche keinen Einfluss mehr haben. Vielleicht bezieht sich Ihre Frage aber auch gar nicht allein auf die Renten, sondern auch Unterstützungsansprüche Ihrer früheren Frau. Neben dem Versorgungsausgleich kann eine geschiedene Frau nach der Ehe durchaus noch einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem früheren Mann haben. Das müssen Sie in Ihrem Falle aber nicht befürchten. In der Regel kann ein geschiedener Ehegatten, wenn er mit einigem Abstand zu der Scheidung unterhaltsbedürftig wird, keine Unterhaltsansprüche mehr geltend machen, sofern er zunächst nach der Scheidung keine Ansprüche hatte. In Ihrem Falle kommt aber hinzu, dass Ihre frühere Frau inzwischen wieder geheiratet hat. Mit dieser neuen Eheschließung sind alle Unterhaltsansprüche, die Ihnen gegenüber etwa bestanden haben, erloschen. Auch nach der Scheidung der neuen Ehe entstehen Unterhaltsansprüche gegenüber dem ersten Ehemann nicht mehr. Sie müssen also nicht befürchten, irgendwie noch durch Ihre frühere Ehefrau wirtschaftlich belastet zu werden.




