Wegen der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen ihre Beschäftigten im Frühjahr 2020 freistellen oder aber ins Homeoffice schicken müssen. Das hat auch dazu geführt, dass zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein oder deutlich weniger Kinderkrankengeld in Anspruch genommen haben als noch im vorangegangenen Jahr, wie Daten der DAK-Gesundheit belegen, die dieser Redaktion vorliegen.

Demnach sind die Fälle, in denen Erziehungsberechtigte Krankengeld für die Betreuung ihrer Kinder bezogen haben, allein im April dieses Jahres verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 83,9 Prozent gesunken. Statt 13.485 machten demnach nur 2174 Eltern ihre Ansprüche geltend.

Der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, begrüßt deshalb die geplante Neuregelung der großen Koalition, wonach Eltern künftig zusätzlich fünf Tage bei ihrem kranken Kind verbringen können. „Es ist wichtig, Eltern und insbesondere Alleinerziehende in dieser schwierigen Corona-Zeit zu unterstützen, damit sie ohne finanzielle Nachteile ihre kranken Kinder pflegen können.“ (elik)

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