Auch wenn immer mehr Ruheständler mit dem Finanzamt abrechnen müssen – sie können den Staat an einer Reihe von Ausgaben beteiligen.
Zudem berücksichtigt der Fiskus automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro sowie die Ausgaben für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch gibt es eine Reihe von Vergünstigungen wie etwa einen Altersentlastungs- oder einen Versorgungsfreibetrag. Diese Vergünstigungen werden in den kommenden Jahren abgeschmolzen.
All diejenigen, die 2040 oder später in den Ruhestand gehen, erhalten weder einen Altersentlastungs- noch einen Versorgungsfreibetrag. Auch mRente üssen sie die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente in voller Höhe steuerlich veranschlagen.

