Immer mehr Fahrgäste in Deutschland pochen bei Zugverspätungen oder -ausfällen auf ihre Rechte: Sie lassen sich von der Bahn eine Entschädigung auszahlen. 2018 stiegen die entsprechenden Erstattungen der Bahn auf rund 54 Millionen Euro, eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Doch künftig werden viele Kunden trotz erlittener Unannehmlichkeiten leer ausgehen: Die Europäische Union hat die Entschädigungsansprüche von Fahrgästen deutlich eingeschränkt – in vielen Fällen soll die Bahn bald von den Zahlungspflichten entbunden werden, etwa bei „extremen Wetterbedingungen“.

Dies beschlossen am Montag die Verkehrsminister der 28 EU-Staaten bei einer Novellierung der EU-Fahrgastrechteverordnung. Verbraucherschützer und Verbände äußerten sich bereits im Vorfeld empört.

„Solange die Bahn Probleme mit der Pünktlichkeit hat, müssen die Fahrgäste wenigstens klare Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen haben“, mahnte der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Die Pläne der Verkehrsminister seien „verbraucherunfreundlich und auch nicht mit den Klimaschutzzielen der EU vereinbar“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte: „Die Mitgliedstaaten haben kein Interesse an einer verbraucherfreundlichen Lösung, sondern vertreten sehr stark das Interesse der Bahnunternehmen – zu Lasten der Fahrgäste, die eine deutliche Verschlechterung hinnehmen müssten.“ Die bisherigen Regelungen, so der Verband, seien klar und verlässlich, Kunden würden ihre Rechte daher zunehmend wahrnehmen.