Anfangs im siebten Himmel – dann das bittere Ende: Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Einen Ehevertrag, der als unromantisch gilt, haben die Ex-Partner meist nicht. Obwohl er bei einer Scheidung sehr hilfreich sein kann. Was viele nicht wissen: Auch nach der Hochzeit können Paare einen Vertrag aufsetzen.
Grundsätzlich geht es bei einem Ehevertrag um Fragen wie Versorgungsausgleich und Unterhalt – und damit um Geld. Das ist nicht nur für superreiche VIPs interessant. Was der Gesetzgeber für den Scheidungsfall vorschreibt, passt auch nicht unbedingt zu jeder „Normalo-Ehe“. In einem Ehevertrag können die Paare davon abweichende Regelungen treffen, zugeschnitten auf die persönlichen Lebensumstände.
„Einen Ehevertrag gibt es nicht von der Stange, das ist eine ganz individuelle Angelegenheit“, sagt Jürgen Krüger, Fachanwalt für Familienrecht und Notar in der Kanzlei Causa Consilio in Flensburg. Alles selbst regeln müssten die Beteiligten nicht. „Ein Ehevertrag muss nicht immer ein umfassendes Werk sein. Manchmal genügt es, einzelne Fragen abweichend vom Gesetz ehevertraglich zu regeln“, erläutert der Jurist Krüger.


