Mehr Zeit für die Familie haben, die eigene Geschäftsidee vorantreiben oder Angehörige pflegen – das lässt sich mit Vollzeitarbeit häufig schlecht vereinbaren. Arbeitszeitmodelle wie Jobsharing oder Homeoffice bieten weit mehr Flexibilität. Besonders attraktiv für viele Erwerbstätige: Teilzeitarbeit.

2019 wollten knapp 1,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte beruflich kürzertreten. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes hervor. Nach vergangenem Jahr wird die Zahl voraussichtlich eher höher als niedriger ausfallen.

Recht auf Teilzeit: Davon hängt es ab

Doch nicht immer können diejenigen auch, die wollen – obschon alle Erwerbstätigen einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Um die Arbeitszeit wirklich verkürzen zu dürfen, müssen Führungskräfte, Vollzeitarbeitende sowie geringfügig oder befristet Beschäftigte zwei Voraussetzungen erfüllen: