Leserfrage:Mein Sohn wird Ende März 18 Jahre alt. Mein Ex-Mann zahlte bisher monatlich 475 Euro Unterhalt, kündigte aber jetzt schon an, dass sich dies bald ändere. Ich verdiene etwa 1930 Euro netto. Mein Sohn wohnt bei mir, da er bis Mitte Februar 2022 noch sein Abitur macht. Da mein Ex-Mann mir noch nie gesagt hat, was er verdient, wir jedoch wissen, dass es sehr viel mehr ist als das, was ich verdiene, würde ich gern wissen, wie der Unterhalt für meinen Sohn nach Beendigung des 18. Lebensjahres berechnet wird.
Dr. Max Braeuer: Der Unterhalt, der für ein Kind bezahlt werden muss, richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Die ist eigentlich sehr einfach aufgebaut. Im Detail ist die Berechnung kompliziert. Sie und Ihr Mann leben offenbar getrennt und sind geschieden. Ihr Sohn lebt bei der Mutter. Solange er minderjährig ist, muss allein der Vater Unterhalt zahlen. Das tut er offenbar bisher auch. Die Höhe des Unterhaltes, den der Vater schuldet, richtet sich nach seinem Einkommen. Die Düsseldorfer Tabelle kennt zehn Einkommensgruppen. Von unter 1900 bis 5500 Euro monatlich kann man in der Tabelle den Vater in einer Einkommensgruppe und den Sohn in eine Altersgruppe einordnen. Dann soll sich eigentlich der geschuldete Unterhalt ergeben.
Allerdings muss auch noch berücksichtigt werden, für wie viele Personen (Ehepartner oder Kinder) der Vater außerdem Unterhalt zu zahlen hat. Dann muss auch noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen werden, dessen Höhe davon abhängt, wie viele Kinder der Vater hat. Es ist von hier aus nicht sicher zu sagen, wie viel der Vater Ihres Sohnes zahlen muss. Aus dem Zahlbe-trag 475 Euro lässt sich jedoch schließen, dass sein Einkommen rund 3000 Euro betragen dürfte. Mit dem 18. Geburtstag Ihres Sohnes ändert sich die Unterhaltslage tatsächlich grundlegend. Er braucht dann keine persönliche elterliche Betreuung mehr. Deshalb ist der Unterhaltsbedarf des Kindes nunmehr von beiden Eltern, also auch von Ihnen als Mutter, zu decken.
Der Unterhaltsbedarf Ihres nun volljährigen Sohnes bis zu seinem Abitur erhöht sich noch einmal etwas. Für die Berechnung des Unterhaltsbedarfes müssen nun die Einkünfte beider Eltern zusammengezählt werden. In der Düsseldorfer Tabelle muss die Einkommensgruppe der zusammengerechneten Gehälter benutzt werden. Dies wird sicher einen deutlich höheren Betrag ergeben, als der Vater bisher gezahlt hat. Davon muss er aber nur einen Teil zahlen. Wie hoch der ist, richtet sich danach, in welchem Verhältnis sein Berufseinkommen zu Ihrem steht. Das werden Sie vermutlich ohne fachliche Hilfe kaum ermitteln können.


