Mit den Ausgaben für die Altersvorsorge und andere Versicherungen können Steuerzahler ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Die Aufwendungen tragen sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein.
Viele Daten, die in den Anlagen zur Steuererklärung abgefragt werden, etwa Beiträge zur Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen oder Renten, liegen dem Finanzamt bereits vor und müssen nicht mehr eigenhändig eingetragen werden.
„Dadurch wird die Erstellung der Steuererklärung ein wenig erleichtert“, sagt Steuerberater Christian Herold vom Internetportal Steuerrat24.de. Allerdings sollten Steuerzahler prüfen, ob die übermittelten Daten korrekt sind. „Fehler geschehen häufiger als viele denken“, sagt Herold.
In Teil 2 der siebenteiligen Steuerserie erklären wir, wie Steuerzahler das Finanzamt an Ausgaben für Altersvorsorge und Versicherungen beteiligen.


