Gefühlte und tatsächliche Wahrheit: Selten klaffen sie so weit auseinander wie bei Versicherungen. Hausrat und Haftpflicht: Wie viele können den Unterschied richtig erklären? Grund für diese Irrtümer ist oft ein tückischer Mix: Komplexe Versicherungsbedingungen in Juristensprache treffen auf gesunden Menschenverstand und ungesundes Halbwissen. Gut, dass man gegen letzteres etwas machen kann.

Irrtum 1: Die Krankenkasse zahlt im Urlaub

Wenn wir in den nächsten Monaten verreisen werden, dann wohl vor allem innerhalb Europas. Doch wer denkt, dass er jetzt geschickt sparen und seine Auslandsreise-Krankenversicherung in den Wind schießen sollte, weil er nicht weit weg fährt, der sonnt sich in falscher Gewissheit.

Die gesetzliche Krankasse zahlt bloß einen Teil der Behandlungskosten im Ausland. Und das auch nur in einigen Ländern. Sollte ein medizinischer Rücktransport über Grenzen hinweg notwendig sein – der kostet gut und gerne Zehntausende Euro – müssen die Kosten dafür ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aus eigener Tasche getragen werden. Egal, wie weit weg es einen verschlägt.