Nun ist es beschlossen: Zukünftig sind Bluttest auf Trisomien bei Schwangeren eine Kassenleistung. Das hat an diesem Donnerstag der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen von Ärzten, Kassen und Kliniken bekannt geben. Möglich soll diese Kassenleistung „nur in begründeten Einzelfällen“ sein. Doch schon jetzt wird Kritik laut, auch von Betroffenen.

So warnt Lebenshilfe-Berufsvorstand Sebastian Urbanski vor den Folgen des Bluttests. Es sei ein „Riesenfehler“, Menschen auszusortieren, sagte er dem Sender SWR2. Urbanski hat selbst das Down-Syndrom und findet: „Mein Leben ist großartig, denn so kann ich sehr vieles erreichen.“ Er wünscht sich eine gute Beratung für Schwangere, damit sie wissen, wie das Leben mit Trisomie-21-Kindern wirklich ist und was man mit ihnen alles machen könne.

Der aktuellen Entscheidung war eine kontroverse Debatte vorangegangen. Es ging um das Recht der Eltern, zu wissen, wie es um die Gesundheit des Kindes steht – aber genauso auch um das Recht auf Nicht-Wissen. Und nicht zuletzt um die Frage, welchen Platz Menschen mit Behinderung in der deutschen Gesellschaft haben. Was sich nun verändern wird:


Trisomie 21: Wie funktioniert der Bluttest?