Viele Behördengänge sollen in Zukunft ganz einfach von zu Hause aus zu erledigen sein. Helfen soll dabei der auf dem Handy gespeicherte Online-Personalausweis. Ab dem 1. September tritt das Gesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage für die digitale Ausweisfunktion auf dem Handy schafft. Einsatzbar ist die Smart-eID-Funktion nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings erst ab Dezember.

Durch die neue Funktion lässt sich in Zukunft mit dem Handy und einer Pin über das Internet auch ohne Ausweiskarte bequem und sicher etwa ein Antrag bei Behörden stellen oder ein Bankkonto eröffnen. Wir klären, was Bürgerinnen und Bürger dafür benötigen, wie es um die Sicherheit steht und was man damit überhaupt nutzen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ändert sich zum bisherigen Online-Personalausweis?

Das Angebot erleichtert zunächst nur, was schon länger möglich ist: Die Personalausweiskarte verfügt bereits seit 2010 über eine Online-Ausweisfunktion. Nur braucht man dafür bislang neben einer Pin entweder ein gesondertes USB-Lesegerät am Computer, oder man muss sein Smartphone jedes Mal neu an die Ausweiskarte halten und sie somit immer parat haben. Jemals genutzt haben den Service bisher nur sechs Prozent, heißt es im E-Government-Monitor 2020 des Vereins Initiative D21.