Mit den Ausgaben für die Fahrten zur Arbeit, das Arbeiten im Homeoffice und der Anschaffung verschiedener Arbeitsmittel wie etwa Laptops, Drucker oder Webcams lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren.

Die Aufwendungen wirken sich allerdings erst dann steuermindernd aus, wenn diese den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten.

2020 dürften einige Probleme haben, die Schwelle zu erreichen – vor allem wenn sie in den Vorjahren weite Wege zur Arbeit abgerechnet, nun aber viel Zeit im Homeoffice verbracht haben.

„Sollten die beruflichen Ausgaben die 1000 Euro jedoch nicht überschreiten, können sich Steuerzahler die detaillierte Auflistung ihrer Ausgaben sparen“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Lesen Sie hier: Steuererklärung: Wann Arbeitsmittel abgeschrieben werden