Geschlossene Kitas, wochenlanges Home-Schooling – Eltern hatten im vergangenen Jahr jede Menge Herausforderungen zu meistern. Dafür haben Eltern für jeden Sprössling, für den ihnen zumindest für einen Monat im vergangenen Jahr Kindergeld zustand, einen Kinderbonus von 300 Euro erhalten.

Allerdings profitieren bei weitem nicht alle Eltern von diesem Bonus, da dieser mit den steuerlichen Freibeträgen verrechnet wird. Auch haben viele in der Zeit des Lockdowns kein Geld für die Betreuung ihres Nachwuchses ausgegeben.

Demnach können viele Eltern in der Steuererklärung 2020 auch weniger Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Die Ausgaben für Kinderbetreuung und Schulgeld tragen Eltern auf den Seiten 2 und 3 der „Anlage Kind“ ein. Eltern füllen für jedes Kind eine „Anlage Kind“ aus.

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