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Die für das Verfahren zuständige Richterin erklärte, sie prüfe derzeit den Antrag. Bis ein angefordertes Sachverständigengutachten vorliege, sei in diesem Fall für sie „alles noch offen“. Am 27. Mai hatte Suhrkamp ein Schutzschirmverfahren beantragt, eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, das der Geschäftsführung drei Monate Zeit gibt, einen eigenen Sanierungsplan vorzulegen. Insel, formal eigenständig, war de facto immer nur ein Suhrkamp-Anhängsel. So gab es keine eigenen Mitarbeiter oder Rücklagen.

