Die deutlichen Worte hatten einen Grund. Eines der Vorzeigeprojekte des rot-roten Senats ist in Gefahr: das neue Vergabegesetz, das regelt, dass öffentliche Aufträge an die Einhaltung von Mindeststundenlöhnen von 7,50 Euro gekoppelt sind.

Die höchsten Richter der EU kippten nämlich eine ähnliche Praxis in Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Celle hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, weil es als Berufungsgericht in einem Rechtsstreit zwischen einem Bauunternehmen und dem Land Niedersachsen zu entscheiden hat. Die Firma hatte den Zuschlag zur Errichtung der Justizvollzugsanstalt Göttingen erhalten und sich verpflichtet, den eingesetzten Arbeitern Tariflohn zu zahlen. Als sich herausstellte, dass eine polnische Firma im Auftrag des heimischen Generalunternehmers weniger als die Hälfte der festgelegten Mindestentlohnung zahlt, wurde der Vertrag mit Hinweis auf das Vergabegesetz gekündigt. Der EuGH erklärte diese Regelung als mit dem EU-Recht "unvereinbar".

Der niedersächsische Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Werren kündigte gestern umgehend an, das Gesetz aus dem Jahr 2002 aufzuheben. Auch die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) rechnet mit Auswirkungen auf die Vergabebestimmungen in der Hauptstadt. "Der Senat muss nachbessern", sagte IHK-Sprecher Holger Lunau.

Ob das Berliner Gesetz nun geändert werden muss, will Wirtschaftssenator Wolf auf der nächsten Senatssitzung mitteilen. Ein Sprecher kündigte eine "schnelle Prüfung" an. Die Eile hat einen Grund: In der Senatswirtschaftsverwaltung werden nach der Entscheidung der Luxemburger Richter nun Klagen gegen die Berliner Praxis befürchtet. Juristisch vorgehen könnten Firmen, die bei einem öffentlichen Auftrag nicht berücksichtigt wurden, weil sie die Mindestlohnvorgabe nicht erfüllt haben. "Noch gibt es allerdings keine Klage", sagte ein Sprecher der Wirtschaftsverwaltung. Der Wirtschaftsfachmann der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Heiko Melzer, sagte: "Alle Wirtschaftsexperten haben den Senat bereits in einer Anhörung auf eine mögliche Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht."

Die FDP befürchtet nun, dass es beim Großflughafen BBI durch Neuausschreibungen zu weiteren zeitlichen Verzögerungen kommen könnte. Das bestritt Flughafensprecher Ralf Kunkel. "Das Berliner Vergabegesetz kommt bei uns nicht zur Anwendung und hat keinerlei Einfluss auf uns, da der BBI in Brandenburg gebaut wird", berichtete er. Die Flughafengesellschaft erfülle beim BBI-Bau die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs.