Der umfangreiche Lauschangriff gegen drei linke Aktivisten aus Berlin hätte nie genehmigt werden dürfen, so der BHG, da "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand", heißt es im Beschluss.
Das Ermittlungsverfahren war erst 2008 ergebnislos eingestellt worden. Gegen die Militante Gruppe, der Dutzende Brandanschläge zur Last gelegt werden, war seit 2001 in mindestens fünf separaten Verfahren ermittelt worden, zunächst wegen des Verdachts auf Bildung einer "terroristischen Vereinigung". Seit der BGH diesen Vorwurf 2008 kassierte, gilt die MG, die sich im vergangenen Jahr offiziell aufgelöst hat, aus Sicht der Behörden bislang noch als "kriminelle Vereinigung". Der BGH wirft den Strafverfolgungsbehörden vor, aus bloßen Vermutungen und Ahnungen einen Tatverdacht konstruiert zu haben. Bei den drei Berlinern handelte es sich um Aktivisten der legalen Gefangenen-Hilfsorganisation "Libertad!". Diese setzt sich nach eigenen Angaben für politische Gefangene ein und kämpft gegen Folter.
AFP

