Olaf W. aus Spandau fragt: Ich bin als ehemaliger Beamter pensioniert und wurde 1987 nach 14 Ehejahren geschieden. Meine Ex-Frau hat während der gesamten Ehe ununterbrochen als Angestellte im öffentlichen Dienst gearbeitet und ist seit 20 Jahren wieder verheiratet. Bei der Scheidung 1987 wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Seit meiner Pensionierung werden von meinen Versorgungsbezügen 154 Euro einbehalten. Meine Ex-Frau ist noch berufstätig und bezieht noch keine Rente. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches wurde auf der Seite meiner Frau auch ihre Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL) berücksichtigt. Dabei wurden die Rentenansprüche der VBL mit 166 DM errechnet. Diese wurden aber nach der sogenannten Barwertverordnung mit nur 19 DM berücksichtigt. Nun habe ich gehört, dass 2009 eine Rechtsänderung derart eingetreten sein soll, dass bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches Betriebsrenten vollständig berücksichtigt werden müssen. Habe ich eine Chance, eine Änderung des Versorgungsausgleichs herbeizuführen?
Bei jeder Ehescheidung wird automatisch ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dadurch werden die Rentenansprüche der Eheleute ausgeglichen. Wer von den beiden Eheleuten während der Ehezeit eine höhere Rente erworben hat, muss dem anderen davon etwas abgeben, damit beide gleich viel Rente aus der Ehezeit mitnehmen. Das ist ein überaus kompliziertes Verfahren, das für die beteiligten Eheleute kaum zu verstehen ist. Die Familiengerichte regeln den Versorgungsausgleich zusammen mit den Versorgungsträgern. Die Auswirkungen treten normalerweise automatisch ein, so dass die geschiedenen Eheleute sich nicht selbst darum kümmern müssen.
Die Scheidung mit dem Versorgungsausgleich findet meistens lange vor Eintritt in das Rentenalter statt. Die Gerichte müssen deshalb vielfach auch eine Prognose anstellen, wie sich die Rentenansprüche in der Zukunft entwickeln werden. Ein besonderes Problem war dabei schon immer die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Das ist ein Rentenzuschlag, den Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen, um die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und einer Beamtenpension aufzufüllen. Die Bewertung dieser Zusatzversorgung war früher, als Ihre Ehe geschieden wurde, besonders unrealistisch. Obwohl mit einer beträchtlichen Rente gerechnet werden durfte, wurde meist nur ein ganz kleiner Teil davon im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Dieses Problem war einer der Gründe dafür, dass der Versorgungsausgleich im Jahre 2009 auf neue Füße gestellt wurde. Das gesetzliche Verfahren ist völlig verändert worden. Bei einem Versorgungsausgleich, der heute durchgeführt wird, wird die VBL-Rente angemessen bewertet.
Von diesem neuen Verfahren können Sie auch profitieren. Wenn sich ergibt, dass die VBL-Rente Ihrer früheren Frau nach den heutigen Vorschriften deutlich höher zu bewerten wäre, können Sie beim Gericht eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches beantragen. Wenn Sie mit dem Antrag Erfolg haben, wird aber nicht der frühere Versorgungsausgleich korrigiert. Stattdessen wird der gesamte Versorgungsausgleich neu durchgeführt, und dabei werden insgesamt die Regeln angewendet, die seit 2009 gelten. Ob Ihnen unter dem Strich dann mehr von Ihrer Pension übrigbleibt als bisher, lässt sich nur beantworten, wenn Sie den Versorgungsausgleich berechnen lassen. Mit dieser Aufgabe könnten Sie einen Rentenberater beauftragen.
Max Braeuer ist Rechtsanwalt und Experte für Familienrecht

