Frankfurt (O.) - Der Witwe des DDR-Starkomikers Eberhard Cohrs steht nur ihr Pflichtteil vom Erbe zu. Das Landgericht Frankfurt wies gestern die Klage von Dagmar Cohrs gegen die beiden Söhne des Künstlers aus erster Ehe in der Hauptsache ab. Cohrs hatte sein Testament kurz vor seinem Krebstod am 17. August 1999 zugunsten der Söhne Mathias und Andreas geändert. Dagmar Cohrs zweifelt seine Zurechnungsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt an.
Eberhard Cohrs sei voll geschäftsfähig gewesen, begründete die Zivilrichterin das Urteil. Die Klägerin sei jedoch berechtigt, ihr Pflichtteil - die Hälfte des gesetzlichen Erbes - zu erhalten. Deshalb wurden die beiden Söhne verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu geben und zudem den Wert des Grundstückes in Diensdorf-Radlow am Scharmützelsee durch einen Sachverständigen bestimmen zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 1921 in Dresden geborene Cohrs gehörte zu den bekanntesten Komikern des Ostens. 1977 verließ er die DDR und kehrte erst 1990 in sein Haus in Diensdorf zurück. 1997 erkrankte er an Darmkrebs, an dem er zwei Jahre später verstarb.
Für Aufsehen sorgte er noch einmal, als er am 19. Juli 1999 in seinem Haus mehrmals auf seine Frau schoss und sie schwer verletzte. Cohrs selbst gab damals an, durch das Morphium gegen seine Krebsschmerzen nicht bei klarem Verstand gewesen zu sein. Komiker Cohrs starb 1999
ddp

