Verwaltungsvorgänge könnten nur dann auf elektronischen Weg per E-Mail und Internet abgewickelt werden, wenn die Bürger sich darauf verlassen könnten, dass die digitale Kommunikation sicher sei, ohne dass Dritte, etwa ausländische Nachrichtendienste, Informationen abfangen könnten. „Wenn das nicht funktioniert, ist das E-Government eine Totgeburt“, sagte Dix am Mittwoch vor Journalisten. Der Senat müsse zeitnah einen bereits in Aussicht gestellten Entwurf für ein E-Government-Gesetz vorlegen, in dem die Verschlüsselung der Datenübertragung sichergestellt sei.

Dix, der das Amt des Datenschutzbeauftragten im Juni nach zehn Jahren aufgibt, kritisierte zudem den Plan der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Wenn die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht eingehalten werden, werde das Gesetz keinen Bestand haben. So müssten künftig Träger von Berufs- und Amtsgeheimnissen wie Ärzte, Anwälte, Parlamentarier und Journalisten besser geschützt werden. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung dürfe es nicht mehr geben. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 eine entsprechende EU-Regelung gekippt. Damit sei die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wiederhergestellt worden, sagte Dix.

Das Interesse an Belangen des Datenschutzes sei nach wie vor hoch. Im vergangenen Jahr hätten Bürger 1500 schriftliche Anfragen und Beschwerden gestellt. Etwa 550 der Eingaben hätten sich auf die Privatwirtschaft bezogen, 275 auf die öffentliche Verwaltung. Zusätzlich seien 46 Beschwerden eingegangen, weil Ämter sich weigerten, Auskünfte zu erteilen, obwohl sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz dazu verpflichtet gewesen wären.

kr