Seit Jahresbeginn bieten alle Zivilgerichte Mediationsverfahren an. Zwei Berliner Juristinnen erklären, wie das funktioniert
Was Antje Klamt und Anne-Ruth Moltmann-Willisch noch bis Ende vergangenen Jahres in ihrer Arbeitszeit getan haben, gehörte sich eigentlich nicht. Die beiden Frauen sind Richterinnen am Berliner Landgericht. Doch sie fällen bei ihrer Arbeit nicht nur Urteile, sie helfen streitenden Bürgern auch, eine gütliche Einigung miteinander zu finden – außerhalb des Gerichtssaals. Aber ihre Arbeit als Mediatoren hat erst seit Jahresbeginn überhaupt eine rechtliche Grundlage.
Jetzt ist es gültiges Bundesgesetz, dass es an allen Gerichten außer den Strafgerichten auch sogenannte Güterichter geben muss. Bis Mitte des Jahres müssen sich die Gerichte deutschlandweit entsprechend aufstellen und eine bestimmte Anzahl Richter für die Aufgabe ausbilden lassen. Vorher war die Mediation bei Gericht, in der Berlin einer der Vorreiter ist, ein noch ungeregelter Graubereich der Justiz. „Das war schon sehr ungewöhnlich, dass Richter ohne direkte rechtliche Grundlage tätig wurden, so etwas tut man als Richter sonst nicht“, sagt Moltmann-Willisch.
Die 56-Jährige koordiniert die gerichtliche Mediation in Berlin. An Kammergericht, Landgericht und den elf Amtsgerichten sind 50 Güterichter damit beschäftigt, Konfliktparteien bei einer einvernehmlichen Lösung ihres Streits zu helfen. Im Jahr 2011 haben sie rund 600 solcher Verfahren begleitet. Das ist allerdings eine geradezu winzige Zahl, wenn man bedenkt, dass pro Jahr rund 116.000 Klagen bei den Zivilgerichten der Stadt eingehen. Aber das soll sich ja nun ändern. Eine Konkurrenz zum normalen Zivilprozess könne und solle die Mediation aber nicht sein, sagt Moltmann-Willisch. „Es ist ein Angebot.“ Eine Möglichkeit, Auseinandersetzungen einvernehmlich und nicht im Gerichtssaal zu lösen. Das ist oft nicht nur günstiger, sondern spart auch eine Menge Zeit für alle Beteiligten. Vor allem letzteres sei für die streitenden Parteien oft eine Motivation, sich für ein Schlichtungsverfahren zu entscheiden. Wartet man auf die Verhandlungen in einem Prozess manchmal ein Jahr, gibt es Mediationstermine schon deutlich schneller – und die gütliche Einigung wird laut einer Untersuchung im Schnitt schon nach drei Stunden erreicht.
Erbstreitigkeiten und Scheidung
Typische Fälle, die Anne-Ruth Moltmann-Willisch und Antje Klamt als Güterichterinnen betreuen, sind Familienkonflikte. Erbstreitigkeiten, im Scheidungsfall zurückgeforderte Geschenke der Schwiegereltern, solche Dinge. Auch bei der Trennung von ärztlichen Gemeinschaftspraxen oder Anwaltskanzleien gibt es oft zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Der Streitwert, um den es bei den Verfahren geht, beginnt bei 5000 Euro. Manchmal wird aber auch um zweistellige Millionenwerte gerungen, so wie in einem Unternehmensstreit, den Moltmann-Willisch kürzlich betreut hat.
Schwierig sei oft die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung bei Familienangelegenheiten oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese Mediationen würden häufiger etwas länger dauern, erzählt Klamt. „Dann muss die ganze persönliche Beziehung aufgearbeitet werden. Bei Auseinandersetzungen etwa um ein Bauprojekt kann man die Sach- und die Beziehungsebene viel leichter trennen.“
Ihre Erfahrung in vielen Stunden Mediation habe gezeigt, dass meistens Kommunikationsmängel der Grund sind, warum Streitigkeiten vor Gericht landen, nicht unbedingt der Streitwert an sich. „An irgendeiner Stelle wurde nicht miteinander gesprochen, wo es dringend hätte sein müssen.“
Ein wichtiges Hilfsmittel, das Klamt und Moltmann-Willisch in Raum 33 des wuchtigen, mehr als 100 Jahre alten Landgerichts am Tegeler Weg benutzen, ist ein Flip-Board, eine Tafel mit großen Papierbögen zum Beschreiben. „Im Gerichtssaal schauen die Konfliktparteien immer mit ihren Anwälten in die eigenen Unterlagen vor sich, bei der Mediation schauen beide Seiten gemeinsam nach vorn und erarbeiten dort den Konflikt zusammen“, sagt Moltmann-Willisch. „Das klingt simpel, funktioniert aber gut.“ In Raum 33 sitzen die Kontrahenten mit ihren Anwälten an einem Tisch bei Kaffee und Keksen zusammen. „Hier geht es nicht um Sieg und Niederlage wie im Gerichtssaal, das gibt eine ganz andere Gesprächsatmosphäre“, sagt Klamt. Die Erfolgsquote der richterlichen Schlichtung lag 2011 immerhin bei 65 Prozent. Scheitert die Mediation, geht die Auseinandersetzung dann doch im Gerichtssaal weiter.
Ganz anders als im Gericht ist die Rolle der Richter bei der Mediation. „Man fällt keine Urteile und gibt keine rechtliche Einschätzung ab“, erklärt Klamt. Die Machtposition als Richterin habe sie jedoch nie an ihrem Beruf gereizt, sagt die 43-Jährige. Mediation bedeute Gesprächsführung; in verschiedenen Phasen würden die Konfliktparteien angeleitet, sich zu einigen. Die Güterichter geben dabei keine Lösungen vor. Da Moltmann-Willisch und Klamt beide auch noch „normale“ Richterinnen sind, müssen sie zwischen den Rollen hin- und her wechseln.
Erfahrung mit dem Lösen von Konflikten außerhalb des Gerichtssaals, haben die Kollegen in Berlin seit einigen Jahren. Schon 2006 hatten einige Berliner Richter in Projektform begonnen, Mediationsverfahren anzubieten. Sie hatten sich dafür auf eigene Kosten fortbilden lassen, unter anderem bei Kollegen aus Göttingen, die der US-Bewegung zur gütlichen Streitbeilegung in Deutschland auf die Sprünge geholfen haben.
Bis das Bundesgesetz in Kraft treten konnte, gab es lange Streit um die Zuständigkeit für Mediation – gerade auf Seiten der Anwaltschaft hatte man Sorgen, die Richter könnten sich zur kostengünstigen Konkurrenz entwickeln. Jetzt sind beide Wege der Mediation möglich. Die Initiative für das neue Gesetz kam von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Sie wurde 2012 in Bundesrat und Bundestag einstimmig angenommen.
Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen den schlichtenden Anwälten und Richtern: Die Güterichter können erst tätig werden, wenn ein Zivilprozess bereits angelaufen ist, erklärt Antje Klamt. Das ist anders als bei den Mediationen, die Anwälte oder ehrenamtliche Schiedsleute in den Bezirken anbieten – denn in diesen Fällen wird vor allem versucht, es gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen.
Laut dem neuen Bundesgesetz muss nun in einem Zivilprozess immer der Hinweis gegeben werden, dass die Parteien auch die Möglichkeit haben, sich gütlich zu einigen. Entscheiden sie sich dann dafür, müssen die Richter dann die Fälle an die Güterichter abtreten. „Dafür musste unter Kollegen in den letzten Jahren auch Überzeugungsarbeit geleistet werden, wir mussten dafür werben, dass die Mediation sinnvoll ist“, sagt Klamt. Inzwischen sei ihre Arbeit aber anerkannt. Gemeinsam eine einvernehmlich Einigung in einem Streit zu finden, passe einfach zum Zeitgeist, finden die Richterinnen. „In unserer Gesellschaft wird heute schließlich überall mehr Eigenverantwortung und Partizipation verlangt.“