Bisher erledigte Thomas Heilmann vieles in einem rasanten Modus. Schrottimmobilien-Affäre des Amtsvorgängers? Mit Verbesserungen im Verbraucherschutz entschärft! Dauerstreit übers Hundegesetz in Berlin? Mit neuem Bürgerdialog abgedämpft! Monatelanger Unmut bei Anwohnern über die Verlegung eines JVA-Drogenfachbereichs in ihre Siedlung? Umzug abgesagt! Das erste halbe Jahr im Amt sei sehr gut gelaufen, sagt Thomas Heilmann. Ihm sei jedoch bewusst, dass es so nicht die nächsten dreieinhalb Jahre weitergehen werde. Vor ihm liegen schwierige Themen. Mit dem Senator sprachen Jens Anker und Christina Brüning.

Berliner Morgenpost:

Herr Heilmann, kürzlich haben Fälle von Selbstjustiz Schlagzeilen gemacht. In Emden wollte ein Mob einen der Vergewaltigung Verdächtigten lynchen, in Sachsen-Anhalt versuchte die Nachbarschaft gemeinsam mit Neonazis, die Wohnungen von zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern zu stürmen. Haben Polizei und Justiz ein Akzeptanzproblem, gerade beim Umgang mit Sexualstraftätern?

Thomas Heilmann:

Das glaube ich nicht. Im Ergebnis haben Ermittlungsbehörden, Richter und Gerichte einen sehr guten Ruf in Deutschland. Und einen Pranger hat es schon im Mittelalter gegeben. Das sind leider gesellschaftliche Phänomene, mit denen man umgehen muss. Ich kann den Fall in Sachsen-Anhalt nicht bewerten, aber oft entsteht ein Problem, wenn die Bevölkerung zu spät informiert wird und den Eindruck bekommt, an der Nase herumgeführt zu werden.

Wie wollen Sie denn solche Szenen in Berlin künftig verhindern, wenn Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden?

Nicht nur die Vorbereitung der Sicherungsverwahrten auf die Entlassung ist wichtig, sondern auch die Vorbereitung des Umfelds. Aber wir stecken in Berlin ja nicht einfach Menschen in eine Wohnung in ein Hochhaus in Marzahn. Wir bringen die Entlassenen im betreuten Wohnen unter, wo Profis mit ihnen zu tun haben. Dieses Umfeld muss vorbereitet sein.

Und was ist mit der Nachbarschaft? Mit welchen Argumenten wollen Sie den Menschen die Ängste nehmen?

Man kann auf zwei Arten damit umgehen. Man kann es verheimlichen oder erzählen, es handele sich bei dem Entlassenen um einen Eierdieb. Wenn dann herauskommt, dass der Mann aber schwere Sexualstraftaten begangen hat, ist das Vertrauen erschüttert. Oder ich versuche zu erklären, wie jemand auf die Entlassung und das Leben danach vorbereitet wurde und was die Gründe sind, warum wir von künftiger Straffreiheit ausgehen.

Wie viele Sicherungsverwahrte werden in nächster Zeit entlassen?

Darüber entscheiden in jedem Einzelfall die Gerichte, daher kann ich das nicht vorhersagen.

Wie sieht die Berliner Lösung für die Sicherungsverwahrung aus?

Wir bauen ab Herbst auf dem Gelände der JVA Tegel ein eigenes Gebäude, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, also auch mit räumlicher Trennung zu den übrigen Gefangenen. Wann der Bau fertig wird, hängt ein bisschen vom Winter ab, bis Mai 2013 werden wir es aber - wie fast alle Bundesländer - nicht schaffen. Wir hatten in Berlin das Problem, dass das Urteil in die Zeit vor der Wahl fiel, dann erst der neue Haushalt verabschiedet werden musste und erst jetzt die Investitionen für den Neubau getätigt werden können. Aber kein Bundesland hat so ein Gebäude, deswegen müssen alle neu bauen. Die Anforderungen des Verfassungsgerichts für diese Verbesserungen sind auch richtig. Der Sicherungsverwahrte wird schließlich nur vorsorglich festgehalten, weil er auch nach seiner verbüßten Haftstrafe potenziell gefährlich sein könnte. Das ist eine Vorsorgehaft, und die muss anders organisiert sein als eine reguläre Freiheitsstrafe.

Wie wird die Unterbringung genau aussehen?

Die Räume sind 20 Quadratmeter zuzüglich eines Badbereiches groß. Die kleinsten Hafträume sind sonst sechs Quadratmeter groß. Der Unterschied ist also deutlich. Es gibt auch mehr Aufenthaltsräume, und die Stationen sind mit zehn Plätzen deutlich kleiner. Ansonsten bestehen die Unterschiede in der Betreuung und Behandlung. Wir müssen mehr Personal, auch mehr Sozialarbeiter und Psychologen einsetzen, um die Sicherungsverwahrten so zu behandeln, dass sie eine Chance auf Wiedererlangung der Freiheit bekommen.

Nach der Neuregelung der Sicherungsverwahrung rechnen Juristen mit einer wachsenden Zahl Betroffener. Reichen denn die Berliner Kapazitäten dafür aus?

In dem Neubau werden bis zu 60 Personen Platz haben. Momentan haben wir 37 Sicherungsverwahrte. Und bei ungefähr 60 Gefangenen, die momentan im Strafvollzug sind, wird in den nächsten Jahren die Prüfung der Sicherungsverwahrung anstehen. Dabei gibt es aber sicher ein paar Abgänge. Die genaue Zahl kann man also nicht voraussagen.

Es gab einen großen Aufschrei nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass bestimmte Sicherungsverwahrte freizulassen seien. Das war vor anderthalb Jahren. Arbeitet die Justiz jetzt mit gleicher Intensität mit den Freigelassenen wie zu Zeiten der öffentlichen Aufmerksamkeit?

Wir haben in Berlin leider einen Fall gehabt, nämlich den ersten, der rückfällig geworden ist. Die Entlassungen wurden und werden gründlich und systematisch unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Bewährungshilfe und anderer Einrichtungen vorbereitet. Das hat bisher auch bei der Nachsorge gut funktioniert. Da es sich bei den Entlassenen aber um Menschen handelt, die schwerste Verbrechen verübt haben, ist die Toleranz der Bevölkerung, Experimente zu machen, übersichtlich. Deshalb müssen wir da sehr vorsichtig vorgehen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie, aber wir werden maximal daran arbeiten.

Und die Intensität der Betreuung ist gleich geblieben?

Der Schlüssel liegt nicht nur in der Intensität der Betreuung nach der Entlassung, sondern in der Behandlung vor der Entlassung. Die Menschen müssen darauf vorbereitet werden, plötzlich wieder allein ihr Leben meistern zu können. In der Haftanstalt wird alles, auch ärztliche Untersuchungen, organisiert. Das Leben selbst zu regeln, muss erlernt werden.

Heißt das, die Betreuung wird stückweise heruntergefahren?

Im Realszenario wird im Einzelfall beurteilt, wie weit der Betroffene alleine leben kann, ohne Straftaten zu verüben.

Anderes Thema. Durch die Wulff-Affäre ist eine große Verunsicherung entstanden, was man als Geschenk oder Einladung annehmen kann. In Ihren Bereich fällt auch die Korruptionsbekämpfung. Wie wird das Thema im öffentlichen Dienst jetzt geregelt?

Es gibt da Problemfelder. Darf die Lehrerin am Ende des Schuljahres Geschenke der Eltern annehmen? Ich habe mit dem Senat besprochen, dass ich bis zum Ende des Jahres alle Problemfelder noch einmal zusammensammele und 2013 die ganze Fragestellung Korruption erneut aufgreife, alle Schutzmechanismen prüfe und Details eventuell neu bearbeite. Das Ganze muss lebensnah sein. Ein Lehrer braucht eine unkomplizierte, schnelle Antwort für seinen konkreten Fall und nicht 23 Durchführungsverordnungen. Er braucht auch eine Anlaufstelle für Fragen.

Geht die Verrechtlichung der Gesellschaft nicht zu weit, wenn sich eine Lehrerin überlegen muss, ob sie den Korruptionsbeauftragten einschaltet, weil sie zum Blumenstrauß auch eine CD von den Schülern geschenkt bekommen hat?

Wir wollen weder Blumenstrauß noch CD für die Lehrerin verhindern, wir wollen heimliche Geschäfte mit öffentlichen Bediensteten verhindern. Generell finde ich, wir sollten klare Regeln haben, aber liberaler mit uns untereinander umgehen, nicht hinter jedem Busch immer gleich Böses vermuten.

Sie sind bald ein halbes Jahr im Amt. Wie sehen Sie Ihre Rolle im Senat?

Meine Rolle in der Berliner Politik ist stärker über mein Amt als stellvertretender CDU-Landesvorsitzender definiert als über den Senatorenposten. Da habe ich im Präsidium auf verschiedenste grundlegende Fragen Einfluss. Im Senat ist mein Einfluss als Justiz- und Verbraucherschutzsenator zum Beispiel auf die Stadtentwicklung doch eher gering. Wir sind zwar ein Senatorenteam, aber jeder kümmert sich weitgehend allein um seinen Bereich.

Wollen Sie mit Bürgerbeteiligungen wie dem sogenannten Bello-Dialog für ein neues Hundegesetz Impulse auch in den Senat hineingeben?

Das muss ich gar nicht. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir alle mehr Bürgerbeteiligung wollen.

Da steht viel drin.

Wenn Sie absurderweise unterstellen wollen, dass wir uns nicht alle an den Koalitionsvertrag in allen Einzelheiten halten, dann muss ich das entschieden zurückweisen.

Waren Sie als Unternehmer im Senat von der realen Regierungsarbeit überrascht?

Der Senat arbeitet schnell, wahnsinnig effizient und irre sachlich. Das kann man für den Parlamentsbetrieb nicht sagen. Das liegt an der klaren Aufgabenteilung, dem überschaubaren Personenkreis und dem Fehlen der Opposition.