Die wollten sich selbst einen Eindruck von dem Lärm verschaffen, den "Christoph Berlin" verursacht, nachdem mehrere Anwohner wegen eben dieser Lärmbelästigung Klage erhoben hatten. Eine Entscheidung mussten die Verwaltungsrichter nach dem Ortstermin nicht mehr fällen, Kläger und Beklagte einigten sich auf einen Kompromiss, mit dem beide Seiten nach eigenem Bekunden gut leben können.

Im Oktober 2008 wurde die Station der DRF Luftrettung samt Hubschrauber vom bisherigen Standort am Flughafen Tempelhof zum UKB verlegt. Nach Ansicht der Genehmigungsstelle, der "Gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg", eine vernünftige und logische Entscheidung. Zum einen, weil am UKB die für Rettungseinsätze benötigten Notärzte verfügbar sind. Und zum anderen, weil die meisten Unfallverletzten aus dem Berliner Raum ohnehin nach Marzahn gebracht werden. Fünf Anwohner sahen das anders. Sie hatten zuvor ehemalige, nicht mehr genutzte Krankenhausgebäude im Villen-Stil zur privaten Wohnraumnutzung erworben. Eine wahre Idylle, wäre da nicht der Fluglärm. Mit der Begründung, der Standort am UKB sei für eine ideale Versorgung von Unfallpatienten nicht nötig, klagten sie 2009 gegen die Verlegung der Rettungsstation.

Um das Verfahren endlich zu einem Abschluss zu bringen, zog die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Schubert vom Gerichtsaal zwecks Inaugenscheinnahme zum UKB. Die Richter ließen sich dort ausgiebig über hindernisfreie Flugrouten, Anflugkorridore und widrige Seitenwinde informieren und verfolgten aus dem Garten eines Klägers den Überflug des Hubschraubers. Am Ende stand ein Vergleich. Das UKB beteiligt sich mit bis zu 12 000 Euro pro Kläger an notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Und die Piloten werden gehalten, so weit als möglich die Flugroute zu wählen, die den geringsten Lärm verursacht. Leiser Kommentar eines UKB-Mitarbeiters: "Das machen wir doch sowieso schon die ganze Zeit."

hhn