Als Hauptgrund führte das Gericht an, dass nach dem Völkerrecht die nationale Gerichtsbarkeit nur dann für eine Vollstreckung zuständig sei, wenn der betreffende Gegenstand nicht hoheitlichen Zwecken diene. Doch die Botschaft der Russischen Föderation habe angeführt, dass mindestens drei Wohnungen im Gebäude zur Unterbringung von Diplomaten genutzt würden, so der Sprecher des Gerichts. Daraus hätten sich Zweifel an der Zuständigkeit durch die deutsche Justiz ergeben, die im Verfahren nicht ausgeräumt worden seien.
Das internationale Schiedsgericht in Stockholm hatte Sedelmayer bereits 1998 die Entschädigung samt Verfahrenskosten für die Enteignung einer Firmenvilla in Sankt Petersburg zuerkannt. Durch einen Beschluss des Berliner Kammergerichts war der Schiedsspruch 2001 anerkannt worden. Seitdem besitzt Sedelmayer die nötigen Vollstreckungstitel. Für ihn war die gestrige Entscheidung des Landgerichts ausgesprochen ärgerlich: "Das lasse ich mir nicht gefallen. Meine Grundrechte sind nicht gewahrt worden. Das Gericht hat sich gar nicht die Mühe gemacht, unsere Argumente zu prüfen. Ich werde bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", kündigte er an. Das Russische Haus sei ein Gewerbebetrieb.
Dass darin auch drei Wohnungen vorhanden seien - 200 von insgesamt 29 000 Quadratmetern -, spiele keine Rolle: "Sie könnten nach der Zwangsversteigerung schließlich weiter genutzt werden." Der couragierte Bayer will nicht aufgeben: "Ich bin kein Bittsteller und will nur das, was mir legal zusteht. Die Russen zahlen ja noch nicht einmal die Verfahrenskosten."
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