Vielleicht können sich die drei am Dienstag auf einen Termin verständigen. Dann feiert Berlin das 20-jährige Bestehen des gemeinsamen Parlamentes. Wie die erste Sitzung damals findet auch diese Feierstunde in der Nikolaikirche in Mitte statt.

Dass die erste gemeinsame Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 11. Januar 1991 überhaupt stattfinden konnte, ist vor allem das Verdienst von Renate Künast (Grüne), Klaus Finkelnburg (CDU) und Ehrhart Körting (SPD). Die drei damaligen Mitglieder des Abgeordnetenhauses in Schöneberg bildeten die nach den Buchstaben ihrer Nachnamen benannte "FKK"-Kommission. Sie sollte den rechtlichen Rahmen für ein Zusammengehen der damals noch getrennten Stadtparlamente legen und einen gemeinsamen Verfassungstext dafür formulieren. Eine Riesenaufgabe, wie sich alle Beteiligten rückblickend erinnern. Die Parteien hatten sich damals auf die Einrichtung des informellen Trios verständigt. Körting wurde als Verfassungsexperte von der SPD entsandt. Künast, die heutige Fraktionschefin der Bundesgrünen und Spitzenkandidatin für das Amt des Regierenden Bürgermeisters, war als Juristin für die Grünen dabei. Wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit bei Verfassungsänderungen nahm die damalige rot-grüne Koalition den Verfassungsrechtler Finkelnburg von der CDU mit dazu.

Bei Durchsicht ihrer Unterlagen staunt Künast heute über das breite Spektrum, das das Trio zu bewältigen hatte - von der Lösung großer Rechtsfragen bis hin zur Frage, wie ehemalige Pionierleiterinnen künftig im geeinten Deutschland zu bezahlen seien. "Es war damals ein Mix aus dem Gefühl, Historisches zu leisten und keine Zeit zu haben, darüber nachzudenken", sagt Künast heute. Ihr sind vor allem die ständigen Fahrten zwischen den Stadthälften in Erinnerung geblieben, um die Gesetzestexte mit dem West-Berliner Abgeordnetenhaus und den Ost-Berliner Stadtverordneten abzustimmen.

"Das war schon irre", erinnert sich Künast, die häufig mit einem handgeschriebenen Zettel nach Ost-Berlin fuhr. Dort wurde der Text mit den Stadtverordneten abgestimmt. Dann ging es zurück ins Abgeordnetenhaus, wo das Gleiche zu erledigen war. "Aber anders hätte man es nicht machen können, es gab kaum Telefonleitungen. An Handys oder Computer dachte damals noch niemand."

Das sieht der heutige Innensenator Ehrhart Körting genauso. "Es war eine Riesenarbeit, die in Schnellstform zu erledigen war." Körting, der bereits 1985 ein Buch über die Entstehung der ersten Berliner Verfassung aus dem Jahr 1948 geschrieben hatte, hat auch zur Entstehungsgeschichte der Verfassung von 1991 eine Schrift für das Landesarchiv verfasst. Darin beschreibt er die Arbeit der Dreiergruppe anschaulich: "Während der Sitzung des Abgeordnetenhauses ließen sich Finkelnburg und Körting beurlauben, um eine Beratung der einzelnen noch zu ändernden Artikel durchzuführen. Die Abgeordnete Künast als Fraktionsvorsitzende musste im Plenum anwesend bleiben. Finkelnburg und Körting gingen in das griechische Lokal gegenüber dem Rathaus Schöneberg. Bei Weißwein (Finkelnburg) und Weizenbier (Körting) diskutierten sie anhand des Entwurfes von Körting."

Schwer leserliche Handschrift

Danach ging es wieder zu Renate Künast, alle drei besprachen die Formulierungen mit ihren Fraktionen. Körting erinnert sich weiter: "Dann fummeln wir auf einem DIN-A-5-Zettel jeder für sich eine Bestimmung zusammen. Finkelnburg hat seine Formulierungen der Vizepräsidentin gegeben. Sie hatte bei der Entzifferung seiner Handschrift manchmal Schwierigkeiten ..." "Ad-hoc-Arbeit" nennt Körting das im Rückblick, weil zwischen den drei Autoren der Berliner Verfassung oftmals auf Zuruf gehandelt wurde. "Das geht nur, wenn man trotz unterschiedlicher Parteizugehörigkeit volles Vertrauen zu den beiden anderen hatte." Aber nicht nur die reine Gesetzesarbeit bereitete den "FKK"-Mitgliedern gelegentlich Kopfschmerzen. Auch die Zusammenarbeit zwischen den drei West-Berliner Juristen und den neuen Ost-Berliner Stadtverordneten musste gestaltet werden, sensibel, "ohne dass der Eindruck entstand, dass die eine Seite die andere okkupiert", erinnert sich Körting. "Man muss sich das vorstellen", ergänzt Künast. "Viele der neuen Ost-Berliner Stadtverordneten mussten noch ein paar Monate zuvor eher damit rechnen, wegen ihrer Oppositionstätigkeit in der DDR im Gefängnis in Bautzen als im Berliner Parlament zu landen."

Zu den Gesprächspartnern Künasts, Körtings und Finkelnburgs gehörten auf Ost-Berliner Seite die spätere Bundesministerin Christine Bergmann (SPD) sowie DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley. Mit der ersten gemeinsamen Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der Nikolaikirche im historischen Stadtkern Berlins war die Einheit Berlins auch staatsrechtlich vollzogen.

Die drei "FKK"-Politiker sind auch 20 Jahre später zufrieden mit ihrem Werk. Doch es gab genug Streitpunkte. So wollten die Ost-Berliner zunächst eine umfassende Verfassung präsentieren, in der auch politische Ziele wie das Grundrecht auf Arbeit festgeschrieben waren. Diese Forderung blockte die "FKK"-Kommission ab. Körting hatte sich mit der Auffassung durchgesetzt, die erste, 1948 vom späteren Regierenden Bürgermeister Otto Suhr vorgelegte Verfassung als Grundlage für das neue Gesetzeswerk zu nehmen, ergänzt um Artikel zum Daten- und Umweltschutz. Eine fortschrittliche Verfassung. "Dafür haben wir gekämpft", sagten die Ost-Berliner Kollegen. Darüber hinaus schrieben die drei Politiker das Petitionsrecht in den Gesetzestext.

Es habe sich als weise herausgestellt, drei Personen mit der Arbeit zu betrauen, sind sich "FKK" heute einig. Der Zeitdruck 1990 war zu hoch, als dass man beide Stadtparlamente daran hätte beteiligen können. Die Arbeit hat das Trio zusammengeschweißt. "Wenn man so etwas über Monate macht, spürt man eine besondere Nähe", sagt Körting. Einmal im Jahr trafen sich die drei danach zum Essen, reihum war der Einladende zugleich auch der Zahlende. Jetzt wäre also Künast wieder dran.