Im Prozess um zwei versuchte Bombenanschläge der linksextremen Gruppe "Rote Zora" ist die Angeklagte vom Kammergericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 1. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Lehrerin Adrienne G. in den 80er-Jahren an der Vorbereitung von zwei fehlgeschlagenen Attentaten auf das Berliner Gentechnische Institut und auf ein Bekleidungswerk in Aschaffenburg beteiligt war.
Adrienne G. war 1987 untergetaucht und hatte sich im Dezember vergangenen Jahres freiwillig den Ermittlungsbehörden gestellt. Zuvor war zwischen Bundesanwaltschaft, dem 1. Strafsenat und der Verteidigung ausgehandelt worden, dass sich ein Prozess nur mit zwei versuchten Anschlägen beschäftigen und sich das Strafmaß nur auf eine Bewährungsstrafe beschränken werde.
Hohe kriminelle Energie
Der Senatsvorsitzende Jürgen Warnatsch sprach in seiner Urteilsbegründung von "hoher kriminelle Energie". Der Senat habe "nur mit Mühe" zur Kenntnis nehmen können, dass Adrienne G. "ihre damaligen Taten heute für falsch" halte. Aufgrund des "sehr schlank gehaltenen Geständnisses" habe sich "kein umfassendes Bild über Persönlichkeit, Beweggründe" und den Anlass der Beendigung ihres Lebens unter falscher Identität ergeben. Zu berücksichtigen sei ebenso, trug Warnatsch vor, dass es sich bei der Angeklagten zum Zeitpunkt des Beitritts zur "Roten Zora" nicht mehr um einen jungen Menschen mit "sozialromantischen Verirrungen handelte". Adrienne G. sei 37 Jahre alt gewesen, als sie sich nach reiflicher Überlegung der terroristischen Vereinigung angeschlossen habe.
Strafmildernd sei ins Gewicht gefallen, dass bei den Taten kein Schaden entstanden sei, sie 20 Jahre zurücklägen und Adrienne G. sich "ohne Not freiwillig" gestellt habe. "Ansonsten", sagte Warnatsch, "hätte es diesen Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht gegeben."
Adrienne G., die im Moment Hartz-IV-Empfängerin ist und mit ihrem Lebensgefährten im Bezirk Wedding lebt, blieb auch am letzten Prozesstag schweigsam. Auf die Frage des Senatsvorsitzenden, ob sie von ihrem sogenannten letzten Wort Gebrauch machen wolle, antwortete sie: "Möchte ich nicht."
Bei der "Roten Zora" handelte es sich um eine linksextreme Frauengruppe, die laut Bundesanwaltschaft erstmals im April 1977 als autonome Teilorganisation der linksextremen "Revolutionären Zellen" (RZ) in Erscheinung trat und sich bis zum Februar 1988 zu insgesamt 45 Sprengstoff- und Brandanschlägen bekannte. 1986 löste sie sich von den RZ ab. Der letzte Anschlag der "Roten Zora" galt 1995 einer Werft in Bremen.

