Die Zukunft der U-Bahnlinie U 55 ist ungewisser denn je. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestätigten, wird sich die Fertigstellung des Bahnhofs unter dem Pariser Platz in Mitte mindestens bis Ende 2008 verzögern.
Ein Jahr vorher soll die unterirdische Station im Rohbau fertig sein. BVG und Senat einigten sich darauf, auf einen provisorischen Betrieb während des Innenausbaus zu verzichten. Hauptgrund der Verzögerung ist der Wassereinbruch in die Baugrube im Sommer 2005.
Ob auf der Stummelstrecke der sogenannten Kanzler-U-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor überhaupt Züge rollen werden, ist nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz noch ungewiss. Die Verkehrsbetriebe zweifeln, ob der Betrieb bei nur drei Stationen und erwarteten 6400 Fahrgästen täglich rentabel ist. Die Entscheidung, ob die Strecke ab Ende 2008 ans Netz geht, liege nun auch beim Senat, sagt Reetz. Derzeit verhandeln Land und Verkehrsbetriebe über einen neuen Verkehrsvertrag, in dem das Land Verkehrsleistungen bei der BVG bestellt. Der aktuelle Vertrag läuft Ende 2007 aus.
In der Senatsverkehrsverwaltung will man sich derzeit nicht äußern, ob ein Betrieb der U 55 politisch gewollt ist oder nicht. Aus gutem Grund. Das Land steckt mitten in Verhandlungen mit dem Bund, der bereits 147 Millionen Euro in das Bauprojekt investiert hat - allerdings unter der Bedingung, dass die Linie ab 2010 bis zum Alexanderplatz weitergebaut wird. Der Senat will angesichts leerer Kassen diesen Weiterbau auf die Zeit nach 2010 verschieben, den bereits gezahlten Bundeszuschuss aber nicht zurückzahlen. Der Bund könnte seinerseits das Geld zurückfordern, wenn die Zusagen seitens des Landes nicht eingehalten werden und wenigstens ein provisorischer Betrieb auf der U 55 startet.
Eine Einzellösung für die Stummel-U-Bahn wird es nach Angaben von Petra Rohland, Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, wohl nicht geben. Sie erwartet im Streit mit dem Bund am Ende eine Paketlösung, in der sowohl der Weiterbau bis zum Alexanderplatz als auch der Betrieb der U 55 geregelt werde. Das letzte Wort liege aber in beiden Fällen beim Bund.

