Seit neun Monaten steht die gebürtige Hamburgerin Monika Nöhre (52) als Präsidentin des Kammergerichts an der Spitze des höchsten Gerichts der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in Berlin. Aus ihrer Hamburger Zeit ist sie mit der Modernisierung der Justiz- und Gerichtsverwaltung bestens vertraut. Dort leitete sie das Projekt "Justiz 2000", das die Maßnahmen zur Modernisierung der Justiz in der Hansestadt bündelte.

Die Berliner Justiz möchte sie nun von der "guten alten Zeit" in die "schöne neue Welt" führen. Die eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen sieht sie dabei eher als das "Salz in der Suppe". Immer mehr Verfahren, mehr Rechtsanwälte und mehr Gesetze, aber weniger Geld. Gleichwohl will sie die Reformen anpacken. Von den Berliner Kollegen, so sagt sie, sei sie mit großer Offenheit aufgenommen worden. Deswegen wolle sie in Berlin einiges bewegen. Der erste Schritt ist die von ihr beabsichtigte und mit allen Beteiligten abgesprochene Dezentralisierung im Amtsgerichtsbereich. So soll es künftig entsprechend der Zahl der Bezirke zwölf selbstständige, arbeitsfähige Amtsgerichte geben. Der bisher darüber liegende Verwaltungsapparat des Amtsgerichtspräsidenten mit Sitz in Tiergarten soll ersatzlos gestrichen werden. Doppelarbeit werde so vermieden und die Verwaltung könne schlanker werden. Die Amtsgerichtsdirektoren erhalten größere Eigenverantwortlichkeit. Dabei wird es weiterhin Spezialzuständigkeiten geben: die Strafgerichtsbarkeit in Moabit, die beiden Familiengerichte Tempelhof-Kreuzberg und Pankow-Weißensee, das Handelsregister in Charlottenburg und das Mahnverfahren in Wedding. Dort existiert die Idee, eine zentrale Zuständigkeit für Berlin und Brandenburg einzurichten. Ein gemeinsames Justizprüfungsamt für Berlin und Brandenburg ist in Potsdam geplant.

Die Grundbuchämter sollen bei sechs Amtsgerichten konzentriert bleiben. Das Landgericht bleibt aus gerichtsverfassungsrechtlichen und aus Kostengründen unangetastet. Aber auch dort denkt sie an möglichst eigenständige Arbeitsbereiche an den Standorten Tegeler Weg, Moabit und Mitte.

Auch das Thema "Budgetierung" will sie anpacken. Die Gerichte sollen mit finanziellen Mitteln für Personal- und Sachmittel zur eigenverantwortlichen Verwaltung ausgestattet werden, damit das knapper werdende Geld effektiver als bisher eingesetzt werden kann. Dabei ist Nöhre klar, dass Geld für gesetzlich vorgesehene Auslagen in Rechtssachen, wie etwa im Gerichtsvollzieherbereich, bei den Pflichtverteidigergebühren und der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen und in der Nebenklage bei den Strafsachen, nicht budgetiert werden kann. Grund: Zahl, Umfang und Dauer der Prozesse sind nicht vorauszusagen, außerdem können diese Kosten schnell aus dem Ruder laufen. Unabdingbar erscheint Nöhre ein Personalmanagement für die Leitung der Gerichte. Einstellung und Beförderung sollen sich nicht mehr ausschließlich an der Examensnote orientieren, auch wenn diese wichtig bleibt. Es geht um soziale Kompetenz. Für Beförderungen in die Leitungsebene schlägt sie strukturierte Vorstellungsgespräche vor. Erste Schritte sind bereits unternommen. Fortbildung für Personalführungsaufgaben wird gezielt gefördert. Nöhre verknüpft damit die Hoffnung, geeignete Kräfte für die eigenverantwortlichen Verwaltungsaufgaben in der Richterschaft zu finden.

Monika Nöhre setzt auch auf die moderne Technik. Sie ist begeistert von der Einsatzfähigkeit und vom Erfolg der in Eigenregie beim Landgericht entwickelten Software und möchte auch die Moabiter Strafrichter möglichst bald vernetzt und mit einem Laptop ausgestattet sehen. Schließlich plant sie im Einverständnis mit Richtern und Rechtsanwälten eine Nutzerbefragung. Sie kann sich gut vorstellen, dass Rechtsanwälte daran interessiert sind, noch am gleichen Tag nachmittags den amtlichen Tenor einer Gerichtsentscheidung in die Kanzlei per Fax oder per E-Mail übermittelt zu bekommen.