Die BVG beharrt auf ihrer Forderung, dass bereits beim Betreten des Bahnsteiges ein gültiger Fahrschein gelöst werden muss. "Wir können es nicht zulassen, dass die U- und S-Bahnhöfe wieder zu einem Sammelplatz von Drogendealern, Alkoholikern und Stadtstreichern werden", sagte BVG-Pressesprecher Wolfgang Göbel. Deshalb seien die Beförderungsbedingungen Anfang der 90er-Jahre verschärft worden. Die Sachlage sei deshalb eindeutig: ohne Fahrkarte kein Betreten der Bahnsteige.

Dieser Auslegung der Bestimmungen durch die BVG widerspricht aber der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). "Nach eingehender Prüfung durch unseren Hausjustiziar steht fest: Ein Fahrgast muss erst beim Betreten eines Fahrzeuges im Besitz eines gültigen Fahrscheines sein", sagte VBB-Pressesprecherin Ingrid Kudirka der Berliner Morgenpost.

Wer also sein Croissant oder seine Zeitung am Bahnsteigkiosk holen möchte, könne dies tun. Selbstverständlich könne auch die Mutter, der Freund oder Bekannte zum Zug gebracht werden. "Durch die Berichterstattung der letzten Tage wurden wir aufgeschreckt. In der kommenden Woche will deshalb der Vorstand der VBB die Beförderungsbedingungen noch einmal genau unter die Lupe nehmen", sagte Kudirka. Es dürfe nicht zu mehrdeutigen Auslegungen kommen. Deshalb werde es wahrscheinlich zu Änderungen in einzelnen Bestimmungen kommen, um Zweifel auszuschließen. Auch die Tätigkeit der Kontrolleure werde noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei könnten auch Überlegungen eine Rolle spielen, künftig nur noch in oder unmittelbar an den Zügen kontrollieren zu lassen. Es bestünde allerdings wie in München auch in Berlin die Möglichkeit, Bahnsteigkarten wieder einzuführen. Das sei aber politisch schwer durchsetzbar und werde von BVG und der Bahn-AG abgelehnt.