- Vergangenen Mittwoch konnten sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Corona-Regeln einigen
- Dabei wurde unter anderem der Lockdown verlängert, auch gelten schärfere Kontaktbeschränkungen
- Ab diesem Dienstag (1. Dezember) treten sie in Kraft. Hier finden Sie alle Maßnahmen
Die schon im November geltenden
Corona-Regeln
werden verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder am Mittwoch auf ihrem
Corona-Gipfel.
Wir listen die wichtigsten Maßnahmen auf, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen haben.
1. Corona-Gipfel: Der Teil-Lockdown wird verlängert
Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter unterbleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings soll die
Maskenpflicht
nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder hiervon abweichen können.
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2. Die Corona-Finanzhilfen werden verlängert
Die
Novemberhilfen
für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen werden im Dezember fortgeführt. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.
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3. Kontaktbeschränkungen werden verschärft – Ausnahmen Weihnachten und Silvester
Die
Kontaktbeschränkungen
werden verschärft.
- Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.
- Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden.
Kinder bis 14 Jahren zählen auch hier nicht mit. Die Länderchefinnen und -chefs rufen allerdings dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche
Selbstquarantäne
zu gehen.

4. Böllern wird eingeschränkt – Feuerwerk bleibt aber erlaubt
Ein bundesweites Verbot von Feuerwerk gibt es nicht. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die betroffenen Orte bestimmen. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf
Feuerwerk
zu verzichten.
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5. Corona-Gipfel für noch mehr Homeoffice und Betriebsferien
Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
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6. Schulen und Kitas: Bundesweit einheitlicher Ferienbeginn
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50
Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 grundsätzlich Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Beginn der
Weihnachtsferien
soll in diesem Jahr wegen der
Corona-Pandemie
weitgehend einheitlich geregelt werden. Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen.
7. Risikogruppen sollen besser geschützt werden
Der Schutz von
Risikogruppen
soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund soll einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von Schnelltests vorsehen.
8. Neue Regeln für die Bahn – aber keine Reservierungspflicht
Mehr Platz in den Zügen - dafür weniger Plätze, die reserviert werden können: Das sieht der getroffene Beschluss von Bund und Ländern vor. So soll die „Sitzplatzkapazität“ der Züge deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Als denkbar gilt es, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden.
Einzelheiten soll nun die Bahn festlegen. In einem vorigen Entwurf waren noch konkrete Details genannt, etwa, dass fortan nur Fensterplätze reserviert werden können. Nun steht fest: Eine verschiedentlich geforderte Reservierungspflicht gibt es nicht.
Am 15. Dezember wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut zusammenkommen, um mit dem Kanzleramt über das weitere Vorgehen zu beraten. (fmg mit dpa und afp)




