Die Wogen in der Debatte um religiöse Beschneidungen wollen sich nicht glätten. Auch die Ex-Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde übt Kritik

Die frühere Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Lala Süsskind, hat die Debatte über religiöse Beschneidung als „heiligen Eifer von Intoleranz und Inkompetenz“ kritisiert. „Glauben die Menschen wirklich, dass jüdische Mütter ihre Kinder preisgeben, um sie verstümmeln zu lassen?“, fragte Süsskind am Freitag in einem Interview des „RBB-Inforadio“.

Süsskind übte auch Kritik an der vom Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgelegten Beschneidungsregelung. „Ich möchte als Jüdin hier in Berlin unbehelligt leben können“, betonte Süsskind. dazu brauche sie keine staatlichen Regelungen.

Islamrat kritisiert Eingriff in Religionsfreiheit und Elternrecht

Auch der Islamrat kritisierte die Berliner Übergangsregelung. Er sieht darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht. Die Regelung trage nicht zur Lösung der Unsicherheit bei Ärzte- oder Elternschaft bei, erklärte der Vorsitzende des Islamrates, Ali Kizilkaya, am Freitag in Köln. Auch vor dem Hintergrund einer zügigen Lösung durch den Bundestag sei die Regelung nicht notwendig.

Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte am Mittwoch angekündigt, dass Berliner Ärzte bei Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen grundsätzlich keine Strafverfolgung mehr befürchten müssen, bis eine bundesweit einheitliche Regelung gefunden wird. Wer kein Mediziner ist und trotzdem Beschneidungen vornimmt, muss hingegen mit einer Überprüfung rechnen, ob der Eingriff fachgerecht vorgenommen wurde.

Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg forderte, die in der Regelung verlangte Nachweispflicht der Religionszugehörigkeit müsse ersatzlos gestrichen werden. Die ebenfalls geforderte Einwilligungserklärung der Eltern reiche aus. Grundsätzlich sei allerdings die vorgestellte Regelung zu begrüßen. Auch der Islamratsvorsitzende Kizilkaya erklärte, die Forderung nach Vorlage einer Bestätigung durch die jeweilige Religionsgemeinschaft mache die Betroffenen von den jeweiligen Institutionen abhängig.

Bayern schwenkt auf Berliner Kurs ein

Bayern kündigte unterdessen an, nun doch dem Beispiel Baden-Württembergs und Berlins folgen zu wollen. Im Fall von Anzeigen würden bayerische Staatsanwaltschaften Strafverfolgungsmaßnahmen so lange zurückstellen, bis ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft getreten ist, kündigte Justizministerin Beate Merk (CSU) in München an. Noch vor wenigen Tagen hatte ihr Ministerium ein solches Vorgehen abgelehnt.