Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) leiten die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche die Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens prüfen soll. Beide werden der Innenministerkonferenz am Donnerstag einen Kriterienkatalog für eine Beweisführung gegen die NPD vorlegen.

Morgenpost Online: Herr Minister, was wird die Sonderinnenministerkonferenz am 22. März in Berlin beschließen?

Holger Stahlknecht: Alle Bundesländer werden ab April ihre Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in Bundes- und Landesvorständen der NPD abschalten. Das bedeutet, dass wir sie nicht mehr als Quellen nutzen. Die Forderung der Sozialdemokraten, die V-Leute in allen Parteigliederungen abzuschalten, lehne ich ab. Das wäre fahrlässig, zumal wir der NPD die Verfassungsfeindlichkeit nachweisen wollen.

Morgenpost Online: Ist das Abschalten der V-Leute der erste Schritt in die Richtung eines neuerlichen NPD-Verbotsverfahrens?

Stahlknecht: Aus meiner Sicht nicht. Es ist ein Hinweis darauf, dass es die Innenminister ernst meinen. Sie wollen jetzt seriös und juristisch professionell prüfen lassen, ob das Beweismaterial gegen die NPD für einen Verbotsantrag reicht und die prozessualen Anforderungen für ein solches Vorhaben erfüllt sind. Dies sollte sechs Monate in Anspruch nehmen. Ich sage aber auch: Wenn feststeht, dass das Material für ein Obsiegen im Prozess vor dem Verfassungsgericht reicht, dann wird niemand darum herumkommen, ein Verbotsverfahren durchzuführen.

Morgenpost Online: Die Ministerpräsidenten gehen weiter als ihre Fachminister. Sie wollen bereits am 29. März ein neues NPD-Verbotsverfahren beschließen.

Stahlknecht: Für die Regierungschefs steht ein NPD-Verbot politisch auf der Agenda. Sie können über den Bundesrat einen NPD-Verbotsantrag stellen. Hier sind sie risikofreudiger als wir.

Morgenpost Online: Bundesinnenminister Friedrich will jetzt einen „Kriterienkatalog“ vorlegen, den er mit Ihnen erarbeitet hat. Was sind die wichtigsten Kriterien?

Stahlknecht: Das erste Junktim ist, dass wir tatsächlich Material finden, welches die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt. Zweitens haben wir das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Drittens müssen wir die sogenannte Staatsfreiheit gewährleisten. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass eindeutig unterschieden werden kann, welche Positionen der NPD selbst zuzuschreiben sind und was von den Informanten des Verfassungsschutzes beeinflusst worden ist.

Morgenpost Online: Minister Friedrich verfügt über keine Weisungsbefugnis gegenüber den Landesämtern für Verfassungsschutz. Er kann nicht absolut sicher sein, dass das Beweismaterial keine Aussagen von V-Leuten enthält. Wie groß sind die Risiken?

Stahlknecht: Die Landesinnenminister müssen loyal gegenüber dem Bundesinnenminister sein. Kein Ressortchef, egal welcher politischen Couleur, kann es sich leisten, Material von V-Leuten zu liefern. Das wäre eine unglaubliche Panne. Die öffentliche Kritik an dem Bundesland, in dem so etwas passiert, wäre mit Sicherheit sehr nachhaltig. Das wird jeder vorher wissen. Ein bundesweit einheitliches Qualitätsmanagement für V-Leute könnte hier Abhilfe schaffen.

Morgenpost Online: Friedrich hat daran gedacht, dass die Verfassungsschutzämter sämtliche V-Leute innerhalb der NPD namentlich offenlegen sollen. Warum fand diese Idee in der Union keine Mehrheit?

Stahlknecht: Wir sind dagegen, weil dies die Arbeit der Geheimdienste erheblich erschweren würde. Es bestünde durchaus eine Gefahr für Leib und Leben der Informanten, wenn sie ihre Klarnamen nennen müssten. Kaum jemand wäre mehr bereit, für uns zu arbeiten.

Morgenpost Online: Aber das Bundesverfassungsgericht kann vom Staat verlangen, dass er die Klarnamen von den Zuträgern des Verfassungsschutzes offenlegt.

Stahlknecht: Dieses Risiko besteht. Dabei geht es immer um Einzelfallentscheidungen. Das wäre ein Rechtsproblem in einem laufenden Verbotsverfahren.

Morgenpost Online: Kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein NPD-Verbot kippen?

Stahlknecht: Ich sehe das als Prozessrisiko. Das wird mit Sicherheit die Urteilfindung des Bundesverfassungsgerichts in einem möglichen NPD-Verbotsverfahren beeinflussen. Der Gerichtshof in Straßburg könnte nach einer Klage der NPD feststellen, dass ein Verbot unverhältnismäßig ist. Denn in anderen europäischen Ländern gibt es weit größere rechtsextreme Parteien.

Morgenpost Online: Die NPD in Mecklenburg-Vorpommern hat bereits angekündigt, in Straßburg zu klagen. Wie lange wird ein Verbotsverfahren insgesamt dauern? Und was würde ein Scheitern bedeuten?

Stahlknecht: Ich rechne mit einer Prozessdauer von bis zu fünf Jahren. Das Verfassungsgericht ist im Vergleich mit den 50er-Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die KPD verbot, nicht schneller geworden. Sollten wir in Karlsruhe oder in Straßburg scheitern, weil das politische Wollen vor dem juristischen Können steht, dann wäre der Schaden für Deutschland auch international enorm. Und extremistische Parteien könnten darin bestärkt werden, noch radikaler zu werden. Es gibt die Gefahr, dass sich etwa Islamisten zu Parteien zusammenschließen, die Parteienfinanzierung in Anspruch nehmen und dabei wissen, dass man sie nie verbieten kann.

Morgenpost Online: Was wäre durch ein NPD-Verbot überhaupt gewonnen?

Stahlknecht: Ein NPD-Verbot hätte in erster Linie die Signalwirkung, dass wir eine wehrhaftere Demokratie sind als die Weimarer Republik. Die hatte ihre Bevölkerung den Nazis auf dem silbernen Tablett ausgeliefert. Aber ich sage auch ganz deutlich: Ein Verbot würde den Rechtsextremismus nicht beseitigen.

In Sachsen-Anhalt wohnen 250 NPD-Mitglieder, was eine verschwindend geringe Zahl ist. Gleichzeitig haben wir aber 800 Personen der Subszene, die durch rechtsextreme Straftaten auffallen und nicht der NPD angehören. In dem Augenblick, in dem wir die Partei verbieten, haben wir zwar 250 NPD-Mitglieder weniger. Aber das Problem der 800 bleibt. Deshalb ist man durch ein Verbot noch lange nicht am Ziel. Da müssen ganz andere Mechanismen greifen.

Morgenpost Online: Welche zum Beispiel?

Stahlknecht: Teure Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus gibt es schon genug. Die Länder sollten damit anfangen, systematisch Vorurteile gegenüber Ausländern abzubauen. Beispielsweise müssen sie mehr Lehrer mit Migrationshintergrund einstellen. Das Miteinander muss bereits in den Schulen geübt werden. Mein Vorschlag lautet: Überall in Deutschland sollten regelmäßig „Feste des Miteinanders“ stattfinden, auf denen sich Deutsche und Ausländer kennenlernen können.

Morgenpost Online: Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der Opfer der Zwickauer Neonazi-Zelle, Barbara John, verlangt, dass die Polizei bei Morden gegen Migranten in Zukunft grundsätzlich auch in Richtung Rechtsextremismus ermittelt. Ist dies ein guter Vorschlag?

Stahlknecht: Die Polizei sollte stets in alle Richtungen ermitteln. Dass sie es bei der Neonazi-Zelle nicht getan hat, ist ein schwerer Fehler gewesen.

Morgenpost Online: Frau John fordert außerdem Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten. Unterstützen Sie das?

Stahlknecht: Sachsen-Anhalt hat bereits eine solche Beschwerdestelle. Ich finde mittlerweile, dass dies ein Modell ist, das bundesweit eingeführt werden sollte.

Morgenpost Online: In Ihrem Land wurde jüngst ein türkischer Imbissbesitzer überfallen. Als er dies der Polizei melden wollte, fand er kaum Gehör.

Stahlknecht: Dass der Täter ihm mit den Worten drohte, am 20. April sei der Geburtstag des Führers und bis dahin müsse er verschwinden, ist völlig inakzeptabel. Da gibt es bei uns null Toleranz, denn es schadet dem Ansehen unseres Landes. In einigen Köpfen ist leider rechtsextremes und ausländerfeindliches Gedankengut vorhanden. Die Polizei gehört zur Bevölkerung und spiegelt das teilweise. Dagegen muss man hart vorgehen, weil die Polizei Vorbildcharakter hat.