Eigentlich sollten sich die Deutschen über jede Schwangerschaft freuen. Denn das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt beängstigend. Dennoch ist längst nicht jede Schwangerschaft willkommen.

Im vergangenen Jahr registrierte das Statistische Bundesamt 110.624 Schwangerschaftsabbrüche. In nur 2,9 Prozent dieser Fälle war der Abbruch aus medizinischer Sicht oder wegen einer kriminologischen Indikation ratsam.

Nach Untersuchungen des brandenburgischen Sozialministeriums werden die meisten Abbrüche von bei finanziell bedürftigen Frauen vorgenommen. In der Regel leben diese Frauen von Hartz IV. Jeder Schwangerschaftsabbruch kostet 400 Euro. Da die Frauen das Geld nicht aufbringen können, zahlt der Staat.

„Das ist aber nur die zweitbeste Lösung. Viel sinnvoller wäre es, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern“, sagt Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) auf „Morgenpost Online“. „Deshalb sollte natürlich vorrangig die Prävention – also das Verhütungsmittel – finanziert werden. Dafür sprechen Ökonomische, soziale und psychologische Gründe.“

Das heißt, künftig soll der Staat die Pille für „Arme“ bezahlen. Das will Brandenburg nun bei den Hartz-IV-Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrates durchsetzen. „Ich werde mich deutlich dafür einsetzen, dass die Verhütungsmittel finanziert werden“, sagt Baaske. Unterstützt wird er dabei von allen SPD-regierten Ländern.

Doch Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hält von diesen Plänen gar nichts. „Ihre Bewertung, dass Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II häufiger zu ungewollten Schwangerschaften tendieren, weil sie sich die Finanzierung von Verhütungsmitteln aus dem Regelsatz nicht leisten können, kann ich nicht teilen“, schrieb sie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass die Pille für Hartz-IV-Empfängerinnen schlicht zu teuer sei.

Nach Berechnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern kostet die Empfängnisverhütung Frauen durchschnittlich 10,83 Euro pro Monat. Im aktuellen Hartz-IV-Regelsatz sind für Gesundheitsausgaben, von denen auch die Praxisgebühr bezahlt werden muss, 15,55 Euro vorgesehen. Nimmt also eine Frau die Pille, kann sie die Praxisgebühr schon nicht mehr bezahlen.

Bereits im Frühjahr hatte das SPD-regierte Bremen dafür geworben, die Antibabypille an von Hartz IV lebende Frauen kostenlos abzugeben. Der Vorstoß scheiterte jedoch.

Neu wäre eine solche Lösung nicht. Bis 2005 bekamen bedürftige Frauen die Pille auf Rezept. Erst die Agenda 2010 machte damit Schluss.