In der Bundestagsverwaltung macht man sich schon länger darauf gefasst, dass es „schlimm“ kommen kann. Zwar gibt es bislang nur vertraulich in Umlauf gebrachte Rechenbeispiele, wie viele zusätzliche Abgeordnete in der nächsten Legislaturperiode womöglich unterzubringen sind. Keiner kann es zuverlässig voraussagen, es gibt lediglich wahrscheinliche und unwahrscheinliche Annahmen.

Dass es aber mehr Parlamentarier werden, dass es vielleicht sogar viel mehr werden, stellt niemand infrage. Denn das neue Wahlrecht, das am 22. September erstmals zum Einsatz kommt, sieht vor, dass sämtliche Überhangmandate, die eine Partei erzielt, ausgeglichen werden müssen. Das bedeutet: Wächst eine Fraktion, weil sie über direkt gewonnene Wahlkreise mehr Sitze erhält, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen, dann wachsen die anderen Fraktionen über sogenannte Ausgleichsmandate entsprechend mit. Das ist der gravierende Unterschied im Vergleich zum bisherigen Prozedere, das vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Und er führt unvermeidlich dazu, dass sich das Parlament weiter aufbläht.

680 Abgeordnete sind realistisch

„Es ist realistisch, dass wir in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr für 598, sondern für 680 Abgeordnete Büroräume benötigen“, sagt die FDP-Politikerin Claudia Winterstein, die Mitglied der Bau- und Raumkommission des Bundestages ist. Hinter den Kulissen hat das Gremium deshalb bereits Fakten geschaffen, während man im Bundestagspräsidium auf entsprechende Anfragen lange gebetsmühlenartig wiederholte, es müsse erst das Wahlergebnis abgewartet werden, bevor konkret über neue Abgeordnetenbüros gesprochen werden könne.

„Doro 93“ hieß die Geheimaktion, die am Ende keine mehr war, weil in dem Gebäude an der Dorotheenstraße 93 inzwischen Handwerker zum Renovieren das Kommando übernommen haben. „Das Gebäude wird aktuell freigezogen und für eine Nutzung durch Abgeordnete hergerichtet“, bestätigt Ernst Hebeker, Sprecher von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). „Die bisher in dieser Liegenschaft untergebrachten Verwaltungseinheiten ziehen zum überwiegenden Teil in das Gebäude Unter den Linden 74, das derzeit durch den Vermieter für eine Büronutzung vorbereitet wird“, so Hebeker weiter.

Bis Anfang 2014 sollen 200 neue Büroplätze enstehen

Über die Kosten kann er derzeit nichts sagen, von zehn Millionen Euro ist intern die Rede. Winterstein zufolge sollen so bereits im Oktober 60 zusätzliche Büroplätze für Abgeordnete und Mitarbeiter bezugsfertig sein, bis Anfang 2014 sogar 200. Der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses sowie der Umbau der früheren US-Botschaft an der Neustädtischen Kirchstraße werden nämlich zu spät fertig: „Die neuen Räume des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses sollen erst Ende 2014 bezugsfertig sein, die Ex-US-Botschaft sogar erst 2016“, sagt die Liberale.

Sollten im Bundestag künftig tatsächlich die von Winterstein & Co kalkulierten 680 Abgeordneten sitzen, dann verursacht das nach Schätzung des Präsidenten des Bunds der Steuerzahler, Rainer Holznagel, insgesamt „jährliche Zusatzkosten von 35 Millionen Euro“. Er ist deshalb der Meinung, dass anstelle einer Erweiterung eine Verkleinerung des Parlaments auf unter 500 Mandate das „Gebot der Stunde“ sei. Doch dafür müsste das Wahlrecht erneut geändert, insbesondere die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert werden – bereits die aktuelle, von Karlsruhe erzwungene Änderung geriet aber zum Krampf, weil eine Einigung der Fraktionen kaum zu erzielen war.

Ausrechnen am Wahlabend wird komplizierter

Und so wird nun nicht nur das Parlament größer, sondern auch die Aufteilung der Mandate komplizierter. Die für jedes Bundesland vorgesehenen Sitze werden in einem ersten Schritt entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen auf die Landeslisten der Parteien aufgeteilt. Wie in der Vergangenheit finden dabei nur Parteien Berücksichtigung, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erzielen konnten. Auf die Sitze, die eine Partei erhält, werden jene von ihren Kandidaten in den Wahlkreisen gewonnenen Direktmandate angerechnet; die übrigen werden aus der Landesliste der Partei besetzt. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate in den Wahlkreisen direkt gewonnen, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil insgesamt zustünden, kann sie die Überhangmandate wie nach dem früheren Wahlrecht behalten – doch findet jetzt der Ausgleich zugunsten der anderen Parteien statt. Das soll dazu führen, dass die Zusammensetzung des Bundestags am Ende möglichst genau dem Zweitstimmenergebnis der Wahl entspricht.

Es klingt kompliziert

Hierfür werden die den Ländern zugeteilten Mandate in einem zweiten Schritt auf Bundesebene für jede Partei addiert. Kommt heraus, dass einer Partei aufgrund von Überhangmandaten überproportional viele Sitze zugefallen sind, wird die Gesamtzahl der Bundestagsmandate so weit erhöht, bis sich der Sitzanteil der Partei mit ihrem Stimmenanteil deckt.

Die übrigen Parteien erhalten nun ebenfalls ihren proportionalen Anteil an der erweiterten Anzahl der Abgeordnetensitze und also zusätzliche Mandate. Schließlich werden die auf dieser Stufe des Verfahrens zugewiesenen Mandate innerhalb der Parteien vom Bundeswahlleiter wieder auf deren Landeslisten verteilt. Dabei gilt die Regel, dass jeder Landesliste mindestens so viele Sitze zufallen, wie die Partei im jeweiligen Land an Direktmandaten errungen hat. Das klingt kompliziert, ist es auch – und kann bis spät in die Nacht dauern.

So rechnet man im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erst gegen 3.00 Uhr mit einer Liste derjenigen Parlamentarier, die im Zuge dieses bundesweiten Ausgleichsverfahrens über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag einziehen. Und auch die Meinungsforscher machen sich auf eine lange Wahlnacht gefasst.