Wer darf heute wählen und wie viele Berlinerinnen und Berliner sind es in diesem Jahr?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Berlin trifft das auf 2,471 Millionen Menschen zu, das sind rund 33.000 mehr als 2005. Die meisten Wahlberechtigten leben in Tempelhof-Schöneberg (232.757), die wenigsten in Reinickendorf (183.112).

Wie viele Stimmen hat man?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine für die Landesliste einer Partei. Entscheidend für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag ist die Zweitstimme. Die Landeslisten sind auf der rechten Seite der Stimmzettel in blauer Farbe abgedruckt.

Wie viele Kandidaten und Parteien stehen in Berlin zur Auswahl?

In Berlin gibt es zwölf Wahlkreise, die in etwa den Bezirksgrenzen angepasst sind. Insgesamt stehen 112 Direktkandidaten zur Auswahl, davon 23 parteiunabhängige Bewerber. Bei der Zweitstimme treten 16 Parteien in Berlin mit einer Landesliste an. Es gibt 1984 Wahllokale.


Kann man denn noch wählen, wenn man die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht zurückgeschickt hat?

Ja, das ist möglich. Dann kann man ganz normal in seinem Wahllokal die Stimme abgeben. Dazu braucht man seine Briefwahlunterlagen aber nicht mitzubringen. Wer die Unterlagen schon ausgefüllt hat, kann sie aber auch zum bezirklichen Wahlamt bringen und dort seine Stimmabgabe leisten.

Was geschieht, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr aufzufinden ist? Kann man überall wählen?

Nein. Jeder Berliner muss in seinem, ihm zugeteilten Wahllokal wählen. Wo man wählen soll, steht im Wählerverzeichnis und müsste in jedem Wahllokal des Bezirks, in dem man wohnt, zu erfahren sein. Wenn man unsicher ist, kann man das zuständige Wahllokal auch beim Landeswahlleiter erfragen. Die Telefonnummer lautet 3.0213.631 und ist heute von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Außerdem gibt es online eine Wahllokalsuche . Wichtig ist aber: Zur Wahl muss man einen Personalausweis oder einen amtlichen Ausweis, der mit einem Lichtbild versehenen ist, mitbringen.

Darf man auch wählen, wenn Personalausweis und Reisepass verlegt wurden?

Es genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, mit dem die Identität des Wählers eindeutig zu erkennen ist. Das könnte beispielsweise ein Führerschein mit Foto sein. Es gilt auch ein Behindertenausweis. Ein BVG-Ausweis allerdings reicht nicht aus. Zudem muss man darauf achten, dass der vorgelegte Ausweis auch noch gültig ist.

Was geschieht, wenn man nicht im Wählerverzeichnis steht?

Dann kann es sich eigentlich nur um ein Versehen der Behörde handeln. Es entscheidet der Vorsitzende des Wahlvorstands. Wer einen amtlichen Ausweis, also einen Personalausweis oder Reisepass, eventuell auch andere Beweismittel über Name, Adresse und Geburtstag vorlegen kann, darf auch wählen.

Darf man auch für seine erkrankte Ehefrau wählen gehen?

Das geht. Die Ehefrau muss dazu allerdings eine Vollmacht ausstellen, in der die helfende Person bevollmächtigt wird. Damit und mit dem Personalausweis muss der Ehemann dann bis 15 Uhr zum Bezirkswahlamt und dort die Briefwahlunterlagen beantragen und abholen. Die Frau muss dazu die Rückseite des Wahlscheins ausfüllen. Diese Unterlagen sind dann bis 18 Uhr wieder ins Wahlamt zu bringen.

Was passiert, wenn man während der Stimmabgabe im Wahllokal lautstark Propaganda für eine Partei macht oder sogar seine Wahlentscheidung verrät?

Dann muss der Wahlvorsteher eingreifen. Er hat das Hausrecht und kann diejenigen, die stören, pöbeln oder laut Propaganda betreiben, des Raumes verweisen. Generell gilt das Wahlgeheimnis. Sollte jemand seine Stimmabgabe verraten, sollte der Wahlvorsteher veranlassen, dass der Stimmzettel vernichtet wird. Dann muss neu gewählt werden.

Wann gilt eigentlich eine Stimme als gültig oder ungültig?

Die Wahlentscheidung muss deutlich zu erkennen sein. Wer Bemerkungen hinzufügt, den Stimmzettel unterschreibt oder Kandidaten streicht, kommt in Gefahr, dass die Stimmabgabe für ungültig erklärt wird.

Darf in der Wahlkabine geholfen werden, wenn ein Wähler blind ist oder körperlich behindert?

Ja, aber das muss dem Wahlvorstand vorher deutlich gemacht werden. Die Hilfeleistung hat sich allerdings auf die Erfüllung der Wünsche der Wahlberechtigten zu beschränken.

Was passiert, wenn man erst kurz vor 18 Uhr zum Wahllokal kommt und es hat sich schon eine lange Schlange gebildet? Zählt meine Stimme noch?

Ja, man kann noch wählen, auch wenn sich die Stimmabgabe in den Wahllokalen hinziehen sollte. Wer aber nach 18 Uhr erscheint, darf seine Stimme dann nicht mehr abgeben.

Gibt es Fahrdienste der Parteien?

Ja, aber die Angebote sind zum größten Teil schon ausgebucht, so dass kaum noch die Chance für eine Buchung besteht. Nur die SPD bietet noch einen zentralen Service an. Unter der Telefonnummer 4692222 gibt es eine Wahl-Taxi-Hotline mit Fahrdienst. Die CDU dagegen hat diese Aufgabe auf die Kreisverbände verteilt.

Wo kann man öffentliche Wahlpartys besuchen?

Die zentralen Wahlpartys von SPD und CDU sind nicht öffentlich zugänglich. Dafür bieten die Direktkandidaten kleine Feiern an, so kann man beispielsweise mit Ingo Schmitt (CDU) im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, oder Swen Schulz im Spandauer Café Charlotte, Charlottenstraße 14a, mitfiebern. Die Wahlparty der Grünen steigt im Postbahnhof am Ostbahnhof. Die Linke feiert in der Kulturbrauerei, Knaackstraße 97, und die Berliner Liberalen sind im Lokal Habel Weinkultur, Luisenstraße 19. Man kann aber auch in Diekmanns Austernbar im Hauptbahnhof gehen oder ins Kreuzberger Betahaus, Prinzessinnenstraße 19.