Die Corona-Impfstrategie in Deutschland wird neu ausgerichtet. Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) benötigen gesunde Erwachsene keine zusätzlichen Impfungen mehr, um eine ausreichende Grundimmunität gegen SARS-CoV-2 aufzubauen.

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Auch die jährliche Auffrischimpfung wird künftig nicht mehr grundsätzlich ab 60 Jahren empfohlen. Als allgemeine Standardempfehlung gilt sie nun erst ab einem Alter von 75 Jahren.

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Corona: Warum ändern sich die Vorgaben zur Covid-19-Impfung?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Der entsprechende Beschluss vom 3. September 2026 wurde am 28. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Damit ändern sich zugleich die Voraussetzungen für Corona-Impfungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Grund für die Anpassung ist die inzwischen deutlich verbesserte Immunitätslage in der Bevölkerung. Laut Robert Koch-Institut (RKI) verfügen mittlerweile mehr als 95 Prozent der Erwachsenen durch Impfungen, Infektionen oder beides über eine breite Immunität gegen SARS-CoV-2.

Was genau sich bei den Corona-Impfempfehlungen ändert

Die vorhandene Immunität bietet den meisten gesunden Erwachsenen einen guten Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen. Da zudem Krankenhausaufenthalte und Todesfälle im Zusammenhang mit Corona deutlich zurückgegangen sind, sieht die STIKO keine allgemeine Notwendigkeit mehr für eine Basisimmunität durch mindestens drei Impf- oder Infektionskontakte. Die bisherige Empfehlung entfällt auch für gesunde Schwangere ohne besondere Risikofaktoren.

Weiterhin zur Impfung geraten wird Menschen ab 75 Jahren und solchen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko. Dazu gehören unter anderem Personen mit chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie bestimmte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Auch Schwangere mit entsprechenden Risikofaktoren bleiben Teil der empfohlenen Impfgruppen.

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Änderung bei Corona-Impfung: Was bedeutet das für gesetzlich Versicherte?

Die neuen Empfehlungen wirken sich direkt auf den Leistungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen aus. Menschen ab 75 Jahren und Angehörige der definierten Risikogruppen können die Corona-Impfung weiterhin als Kassenleistung erhalten.

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren gehört eine regelmäßige Corona-Impfung dagegen grundsätzlich nicht mehr zum regulären Leistungskatalog. Ob die Kosten im Einzelfall übernommen werden, hängt unter anderem von der persönlichen gesundheitlichen Situation und einer möglichen individuellen Impfempfehlung ab.