Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf der Seite ihres Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linken statt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, der den Juden in dieser Stadt Angst macht“.

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Bundesverfassungsgericht verpflichtet Reiche zur Löschung des Videos

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.

Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. 

Verfassungsmäßigkeit der Äußerungen bleibt Hauptsacheverfahren vorbehalten

Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

In dem Antrag der Linken, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien vorlag, hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke.

Regierung betont Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit für Wirtschaftsstandort

Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“. 

Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentieren in einer Erwiderung mit dem Bezug zur Wirtschaft. „Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen bewertet“, heißt es in dem Schriftsatz von Schertz Bergmann, welcher der dpa vorliegt. Zuvor hatte auch „Beck aktuell“ darüber berichtet.

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In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine „seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen“. Auch hier sei Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem: „Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.“

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht. 

Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung. „Bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen“, heißt es in dem Antrag.

dpa/aino