Immer mehr Schwangere in Deutschland nutzen einen Bluttest, der Hinweise auf das Down-Syndrom und andere Trisomien beim ungeborenen Kind liefern kann. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) unter bestimmten Voraussetzungen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Doch die Untersuchung steht zunehmend in der Kritik. An diesem Donnerstag (8. Oktober) beschäftigt sich der Bundestag mit der Frage, ob die bisherige Regelung überprüft werden muss. Wir klären die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Bundestagsdebatte.

NIPT-Test: Was entscheidet der Bundestag heute zur Kassenleistung?

Im Bundestag steht ein fraktionsübergreifender Antrag von 110 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken zur Abstimmung. Sie fordern, die Folgen der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen systematisch untersuchen zu lassen. Ein Expertengremium soll zudem die medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen rund um den Test bewerten.

Daneben liegt ein Änderungsantrag von 33 Abgeordneten vor. Auch sie sprechen sich für eine Überprüfung aus, wollen aber ausdrücklich sicherstellen, dass der NIPT im bisherigen Umfang eine Kassenleistung bleibt.

Die Debatte beginnt nach der bisherigen Tagesordnung um 17.25 Uhr. Anschließend soll der Bundestag abstimmen. Eine unmittelbare Änderung der Kostenübernahme ist mit der Entscheidung nicht verbunden.

Was soll sich beim NIPT-Test ändern?

Der Bundestag entscheidet zunächst über eine Überprüfung der bisherigen Kassenleistung. Die Abgeordneten fordern ein bundesweites Monitoring. Es soll unter anderem zeigen, wie häufig Schwangere den NIPT nutzen, wie gut sie beraten werden und wie sich die Zahl invasiver Untersuchungen entwickelt. Erste Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen.

Außerdem soll ein Expertengremium prüfen, ob die bisherigen Regeln medizinisch, rechtlich und ethisch angemessen sind. Es soll die Bundesregierung bei möglichen Änderungen beraten.

Ein Änderungsantrag sieht ebenfalls ein Expertengremium vor, legt den Schwerpunkt aber stärker auf die Qualität der Beratung. Zugleich soll der NIPT im bisherigen Umfang Kassenleistung bleiben. Über eine Abschaffung des Tests als Kassenleistung wird heute nicht abgestimmt.

Warum steht der NIPT-Test in der Kritik?

Der NIPT sollte ursprünglich vor allem in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden. Doch der Test wird immer häufiger genutzt. Das zeigt eine wissenschaftliche Auswertung von Abrechnungsdaten der Krankenkasse Barmer. Demnach lag der Anteil der Schwangeren, die einen NIPT in Anspruch nahmen, im ersten Quartal 2024 bei 48,2 Prozent.. Besonders häufig wird der Test bei älteren Schwangeren eingesetzt: Bei Frauen über 40 Jahren lag der Anteil bei etwa 75 Prozent.

Kritiker befürchten insbesondere, dass sich der NIPT zu einer Routineuntersuchung entwickelt. Dabei sollte die Kostenübernahme ursprünglich auch dazu beitragen, riskantere Eingriffe wie Fruchtwasseruntersuchungen zu vermeiden. Die Barmer-Daten zeigen jedoch keinen entsprechenden Rückgang invasiver Untersuchungen. Ob der NIPT dafür verantwortlich ist, lässt sich daraus nicht ableiten.

Bluttests, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt.
Bluttests, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt.© Patrick Seeger/dpa/dpa-tmn | Unbekannt

Werden die Kosten für den NIPT-Test weiter übernommen?

Der NIPT bleibt vorerst eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Seit Juli 2022 übernehmen sie die Kosten für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen. Voraussetzung ist, dass die Frage nach einer möglichen Trisomie für die Schwangere eine unzumutbare Belastung darstellt. Die Entscheidung erfolgt nach ärztlicher Aufklärung und Beratung.

Eine allgemeine Routineuntersuchung ist der NIPT damit nicht. Auch das Alter der Schwangeren allein begründet keinen Anspruch auf die Kostenübernahme. Ein Änderungsantrag im Bundestag sieht ausdrücklich vor, den bisherigen Umfang der Kassenleistung zu erhalten. Ob es später Änderungen gibt, ist offen.

Wie sicher ist der NIPT-Test auf Trisomie 21?

Der NIPT kann eine Trisomie 21 mit hoher Zuverlässigkeit erkennen. Dafür wird zellfreie DNA aus dem Blut der Schwangeren untersucht. Der Test liefert allerdings keine gesicherte Diagnose, sondern berechnet die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenabweichung.

Auch falsch-positive Ergebnisse sind möglich. Das bedeutet, dass der Test auf eine Trisomie hinweist, obwohl das ungeborene Kind nicht betroffen ist. Wie aussagekräftig ein positives Ergebnis ist, hängt unter anderem vom Alter der Schwangeren ab. Ein auffälliger Befund muss deshalb durch eine weitere Untersuchung, etwa eine Fruchtwasseruntersuchung, bestätigt werden.

Warum ist der NIPT-Test gesellschaftlich umstritten?

Aus der Blutprobe der Schwangeren wird im Labor kindliche DNA gewonnen, die Aufschluss über genetische Veränderungen gibt.
Aus der Blutprobe der Schwangeren wird im Labor kindliche DNA gewonnen, die Aufschluss über genetische Veränderungen gibt.© Patrick Seeger/dpa/dpa-tmn | Unbekannt

Die Debatte berührt auch die Frage, wie die Gesellschaft mit Menschen mit Behinderung umgeht. Behindertenverbände befürchten, dass die zunehmende Nutzung des NIPT den Druck auf Schwangere erhöht, ihr ungeborenes Kind auf Trisomien untersuchen zu lassen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt zudem vor einer Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom.

Dem steht das Recht Schwangerer gegenüber, selbst über vorgeburtliche Untersuchungen zu entscheiden. Dazu gehört auch, auf einen Test zu verzichten und bestimmte Informationen nicht erfahren zu wollen. Entscheidend ist deshalb, dass Schwangere umfassend und ergebnisoffen beraten werden und ihre Entscheidung ohne gesellschaftlichen Druck treffen können.

Wie geht es nach der Abstimmung zum NIPT-Test weiter?

Stimmt der Bundestag dem Gruppenantrag zu, soll die Bundesregierung die Folgen der Kostenübernahme untersuchen lassen. Erste Ergebnisse des Monitorings sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen. Ein Expertengremium soll zudem Empfehlungen für den künftigen Umgang mit dem NIPT erarbeiten.

Ob die Bundesregierung daraufhin Änderungen an der Kassenleistung vorschlägt, ist offen. Dafür wären weitere politische Entscheidungen nötig. An den geltenden Voraussetzungen für die Kostenübernahme ändert die heutige Abstimmung zunächst nichts.