Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat den AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla angezeigt. Der Politiker soll sich wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Anlass sind Äußerungen Chrupallas bei einer Wahlkampfveranstaltung im mecklenburgischen Grimmen am vergangenen Wochenende.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Chrupalla hatte sich in seiner Rede auf einen Waffen- und Munitionsfund in einem Wald bei Berlin bezogen. Dabei sagte er nach Angaben des Zentralrats, die Waffen hätten „wahrscheinlich irgendwelche Zigeuner dort verloren, beim Pilzesuchen“. Die rund 400 Menschen im Publikum sollen überwiegend mit Beifall und Gelächter reagiert haben.
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Der Zentralrat teilte am Dienstag mit, er habe die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg eingereicht. Die Behörde bestätigte den Eingang. Das Verfahren werde voraussichtlich an die für den Tatort in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, sagte der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt.
AfD: Staatsanwaltschaft muss Chrupalla-Auftritt prüfen
Der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, verurteilte Chrupallas Äußerungen scharf. Es mache ihn fassungslos, dass „81 Jahre nach Auschwitz“ im Wahlkampf erneut auf zynische Weise gegen Sinti und Roma gehetzt werde. Chrupalla bestätige damit das Weltbild der AfD, die Angst schüre und Hass gegen Minderheiten verbreite, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren.
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Chrupalla führt die AfD gemeinsam mit Alice Weidel. Die Partei und der AfD-Politiker reagierten zunächst nicht auf Anfragen zu der Strafanzeige. Ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind, muss nun von den Strafverfolgungsbehörden geprüft werden. Eine Strafanzeige setzt noch kein Ermittlungsverfahren voraus. Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.
lro/KNA/epd








