Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin gibt es neben Trauer auch viele offene Fragen. Zum Täter, zu dessen Vorgeschichte, zur Tat selbst. Eine Frage steht dabei zentral im Vordergrund: Hätte der Terrorakt verhindert werden können? Und wenn ja, wie? Die Rufe nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts und einer Fußfessel für Gefährder sind laut. In vielen Fällen sind allerdings auch die Programme zur Prävention sehr erfolgreich. Doch das wird viel zu oft übersehen – weil bei Erfolg ja nichts passiert.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Karin Prien (CDU) setzt nun an der richtigen Stelle an, indem sie den Ländern mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht stellt, wie zum Beispiel Jugendsozialarbeit, Bildungsangebote oder Schulprogramme.

Schließlich ist Deradikalisierung ein langer Prozess, mit ein paar Sitzungen und ein paar Besuchen in Brennpunktschulen ist es nicht getan. Obendrein müssen die Programme möglichst früh greifen, denn es sind vor allem junge Menschen, die sich radikalisieren. Das betrifft übrigens nicht nur den Islamismus, sondern auch Links- und Rechtsextremismus.

Nele Sittig ist Volontärin bei den Tageszeitungen der FUNKE Medien Thüringen.
Nele Sittig ist Volontärin bei den Tageszeitungen der FUNKE Medien Thüringen.© Thüringer Allgemeine | Sascha Fromm

Staat muss Maßnahmen gegen Radikalisierung und Gefährder verschärfen

Auch wenn der Fall von Abdul Ballout die Grenzen von Prävention und Resozialisierung zeigt, weil zum Beispiel die Familie nicht kooperiert und Sozialarbeiter nicht mehr an ihn herangekommen sind.

Mehr zum Anschlag in Berlin

Der Staat braucht eine Kombination aus Hebeln. Dazu gehören Wachsamkeit und Prävention, aber auch die Resozialisierung für Aussteiger. Und wenn klar ist, dass die Programme nicht greifen, ist ein schärferes Strafrecht gefragt. Denn an erster Stelle geht es um den Schutz der Gesellschaft.