Die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas relativieren die von der Koalition vereinbarte Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Im RTL/ntv-Interview wies Finanzminister Klingbeil am Donnerstag darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen sei. „Die Bundesgesundheitsministerin hat heute schon gesagt: Natürlich müssen wir das Ganze so hinbekommen, dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Klingbeil plädierte für eine „vernünftige“ Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsausschuss. Zugleich verteidigte er die Beschlüsse als politischen Kompromiss. Die SPD habe zuvor etwa die Einführung sogenannter Karenztage ohne Lohnfortzahlung verhindert. „Da haben wir als SPD sehr klar gesagt: Das machen wir nicht mit.“

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Bärbel Bas zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“

Die schwarz-rote Koalition hatte am Mittwochabend beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag einzuführen.

Auch Bundesarbeitsministerin Bas kündigte eine genaue Prüfung der Auswirkungen der im Koalitionsausschuss vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag an. „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“, sagte Bas in der RTL-Sendung „Nachtjournal Spezial“. „Wir werden schauen, wie, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt.“

Verweis auf Tarifverträge und andere Ausnahmen

Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, fügte Bas hinzu. „Das ist ja noch nicht im Gesetz. Das werden wir jetzt im Verfahren klären.“ Bas verwies zugleich darauf, dass Arbeitgeber bereits heute in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen könnten. Zudem verwies sie auf Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Der Kanzler hat heute selber gesagt, dass Arbeitgeber eine Ausnahme davon machen können oder Tarifvertragsparteien.“

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die geplante Abschaffung. „Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung hat sich während der Pandemie bewährt – einer Zeit des Ausnahmezustands. Generell gilt: Niemand soll zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Freitag).

Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt worden seien. „Daher ist es richtig, diese wieder abzuschaffen“, sagte die CDU-Politikerin. Zuvor hatten Krankenkassen, Ärzte und Sozialverbände die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen bei der Krankschreibung von Arbeitnehmern heftig kritisiert.

DAK: Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten der Koalitionspläne für weniger Krankheitsausfälle im Job. „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen“, sagte Vorstandschef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur. „In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.“ Über die Ausgestaltung wird auch schon diskutiert.

Kassen und Ärzteverbände weisen bereits seit Längerem darauf hin, dass Krankschreibungen per Telefon sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien.

kna/dpa/rk