
Ermittler haben einen 17-Jährigen verhaftet, der in Hamburg einen Anschlag geplant haben soll. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am Montagnachmittag mit. Demnach soll sein Ziel gewesen sein, eine „unbestimmte Anzahl ‚Ungläubiger‘“ in einem Einkaufszentrum, einer Bar oder auf einer Polizeiwache zu töten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Unter anderem soll er Sprengstoffexplosionen in einem Einkaufszentrum, einer Bar oder in einer Polizeiwache geplant haben. Seine Alternativen: Molotowcocktails und ein Messer, hieß es weiter.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft wurde er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat und Terrorismusfinanzierung in Untersuchungshaft genommen. Der syrische Staatsangehörige soll sich dafür Universaldünger, flüssigen Grillanzünder, eine Sturmhaube und ein Messer beschafft haben. Das hatte die Anklagebehörde am Montagnachmittag mitgeteilt.
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Schon einige Tage zuvor, am 7. Mai, wurde der Beschuldigte durch Spezialkräfte der Polizei Hamburg vorläufig festgenommen. Die Gegenstände, mit denen er eine mögliche terroristische Straftat vorbereitet hatte, wurden bei einer Durchsuchung sichergestellt. Inspiration für seinen mutmaßlichen Anschlagsplan in Hamburg soll nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft die ausländische terroristische Vereinigung des Islamischen Staates (IS) gegeben haben.
IS-Symbolik war es auch, die der 17-Jährige zuvor im Internet gepostet und verbreitet haben soll. Aus diesem Grund hatte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz gegen ihn ermittelt. Auch wegen weiterer Delikte, die nicht im Zusammenhang mit Extremismus und Terrorismus stehen, hat die Anklagebehörde eine psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten veranlasst.
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Bis zu 10 Jahre Haft für Vorbereitung einer terroristischen Straftat
Laut Staatsanwaltschaft waren unter anderem Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie Untersuchungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Hamburg für den Ermittlungserfolg verantwortlich.
Wer eine terroristische Straftat, darunter auch Mord, Totschlag und Völkermord, selbst begeht oder so handelt, dass seine Vorbereitungen einen Beitrag dazu leisten, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Für Terrorismusfinanzierung sieht das Strafgesetzbuch ebenfalls eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.






