Noch liegt der Gesetzentwurf zur Dämpfung der Gesundheitskosten gar nicht vor, am nächsten Mittwoch soll er aber schon ins Bundeskabinett. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Dienstag allerdings Eckpunkte genannt. Neben den erhöhten Zuzahlungen bei Rezepten wird eine Maßnahme die Patientinnen und Patienten direkt treffen: Vor einer planbaren Kniegelenksoperation sollen sie verpflichtet werden, eine zweite Meinung einzuholen, ob der Eingriff überhaupt sinnvoll und angezeigt sei. Dieser Vorschlag stammt von der Finanzkommission Gesundheit, die im März 66 Vorschläge für Einsparungen gemacht hat.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Kommission hat „vor dem Hintergrund steigender Krankenhausausgaben für planbare Eingriffe und einer zu vermutenden Überversorgung“ die neue Pflicht empfohlen. So soll der im Gesundheitswesen mächtige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedes Jahr für bis zu zwei „mengenanfällige Eingriffe“ ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren festlegen. Geht es nach der Kommission, könnte es damit bereits im Juli 2026 losgehen. Und zwar zunächst mit den Kniegelenksoperationen. Der Zeitplan ist allerdings zweifelhaft, denn das Gesetz muss ja noch beschlossen werden.
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Erst nach dem Nachweis zahlt die Kasse
Der Arzt, der die Indikation für eine Operation gestellt hat, soll künftig verpflichtet werden, seine Patienten auf die Zweitmeinung hinzuweisen. Vor dem Eingriff muss der Patient einen anderen Arzt aufsuchen und sich die Zweitmeinung dokumentieren lassen. Diese Dokumentation dient als Voraussetzung für die Abrechnung, das heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Operation nur übernimmt, wenn der Nachweis der Zweitmeinung erbracht ist. So lautet der Vorschlag der Kommission. Die Freiheit der Versicherten aber soll bleiben: „Grundsätzlich entscheidet weiterhin der Patient über den Eingriff, auch wenn im Zweitmeinungsverfahren unterschiedliche Meinungen abgegeben werden.“
Für Ministerin Warken passt die Neuregelung zu ihrer Leitlinie, dass die Ausgaben der Krankenkassen „für den Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben müssen“. Am Sinn vieler Operationen aber besteht Zweifel. So besteht aus Sicht des G-BA ein erhöhtes Risiko „für medizinisch nicht zwingend notwendige Maßnahmen“ bei einer ganzen Reihe von Eingriffen. Sie werden schon heute in einem noch nicht obligatorischen Zweitmeinungsverfahren aufgelistet: Darunter sind Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Schulteroperationen, Wirbelsäuleneingriffe, Gallenblasenentfernungen sowie Hüftgelenkendoprothesen. Hat man Erfahrungen mit der neuen Zweitmeinungspflicht beim Knie gesammelt und sie ausgewertet, könnten die sechs anderen genannten Operationsarten folgen.
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Allein mit dem Knie als „Starter“ könnten die Kassen im nächsten Jahr 360 Millionen Euro einsparen, da nach Ansicht der Kommission jede fünfte Knie-OP wegfallen wird. Eine Knie-Operation kostet mindestens 6000 Euro, das Einholen einer Zweitmeinung nur 84 Euro an ärztlicher Vergütung. Dass hierzulande zu viel operiert wird, davon ist die Kommission überzeugt. Im Vergleich zu 14 ähnlichen Ländern weist Deutschland bei den genannten Operationen ein erhöhtes Versorgungsniveau auf. Gerade bei den Gallenblasenentfernungen sowie den Hüft- und Knieoperationen ist es mit Abstand an der Spitze.
Auf Patienten kommt Mehraufwand zu
Wie die Neuregelung detailliert aussehen wird, bleibt abzuwarten. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft, ist skeptisch. Es werde die Ansicht verbreitet, dass die Zweitmeinungspflicht Operationen und Kosten vermeiden werde, wenn ein solches Verfahren zu einer konservativen statt operativen Therapie führe. „Das ist zu kurz gedacht, denn oft verschiebt sich die OP lediglich, bis die konservative Therapie nicht mehr ausreichend Linderung bewirkt.“ Außerdem fänden Zweitmeinungsverfahren bereits statt: „Ein niedergelassener Arzt überweist einen Patienten nach ausgiebiger Anamnese in ein Krankenhaus, und auch dort finden nochmals Untersuchungen statt.“ Schon heute sei die Terminfindung für viele Menschen eine Herausforderung. „Monatelange Wartezeiten, um eine zweite Meinung zu einer vielleicht dringenden OP einzuholen, sind nicht akzeptabel. Weitere Ärztemarathons sind nicht zumutbar.“

Wenig begeistert zeigt sich auch Wolfgang Böker, Präsident des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie. Er sehe die Ausweitung der Zweitmeinung „äußerst kritisch“. Sie könne dazu führen, dass Patienten verunsichert werden und die Vertrauensbasis zu ihrem behandelnden Arzt erschüttert werde. Auch müssten ausreichend „Zweitmeinungsanbieter“ zur Verfügung stehen. Für Patienten bedeute die neue Pflicht weitere Arzttermine, Wegezeiten und gegebenenfalls Wartezeiten. „Gerade in ländlichen Regionen kann dies eine spürbare Hürde darstellen. Wichtig ist daher, den Zugang möglichst niedrigschwellig und zeitnah zu gestalten.“
Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz hält es für sinnvoll, die verpflichtende Zweitmeinung schrittweise einzuführen. „Denn viele Patienten wissen nichts von dieser zusätzlichen medizinischen Einschätzung, die schon heute zur Verfügung steht.“ In jedem Fall gelte es, bei einer Evaluation die Folgen der Zweitmeinungen lückenlos bundesweit zu erfassen und zu veröffentlichen. „Nur so lassen sich die Auswirkungen auf das Patientenwohl und Einsparpotenzial beurteilen.“






![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)


