Der Bundestag hat angesichts der stark gestiegenen Spritpreise ein Maßnahmenpaket beschlossen. Künftig dürfen Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen, außerdem wird das Kartellrecht verschärft. Das Paket muss am Freitag noch den Bundesrat passieren.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Künftig sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen immer möglich sein. Die neue Regel könnte vor Ostern in Kraft treten. Zudem soll das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise bekommen.

Verstöße gegen das geplante Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Gesetz soll nach einem Jahr evaluiert werden

Was bringt die neue Regel?

Umstritten ist, ob die neue Regel wirklich preisdämpfend wirkt. So schrieb der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag, die neue Tankregel könne es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher machen, Preise zu vergleichen. „Ob dadurch die Preise nachhaltig gesenkt werden können, ist allerdings nicht klar.“

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte gesagt, die Preise in Deutschland seien extrem volatil. Im Durchschnitt melde eine Tankstelle pro Tag 20 Preisveränderungen, in der Spitze seien es 50. Dadurch verlören Preisvergleichs-Apps an Wert. 

Der Bundesverband Freier Tankstellen wies darauf hin: Ein erheblicher Grund für die im europäischen Vergleich hohen Kraftstoffpreise in Deutschland seien die politisch festgelegten Kostenbestandteile – wie die Energiesteuer, die CO2-Bepreisung und die Mehrwertsteuer.

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Was sich am Kartellrecht ändern soll

Bei der Verschärfung des Kartellrechts geht es im Kern um eine Umkehr der Beweislast: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.

Aus Sicht von Haucap kann die Stärkung der Missbrauchsaufsicht eine „gewisse abschreckende Wirkung“ entfalten und damit Preiserhöhungen beschränken.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte vor tiefgreifenden und riskanten Eingriffen in das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt bekäme faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung.

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Länder drängen auf schärfere Maßnahmen

Die Regierungschefs mehrerer Bundesländer drängten am Donnerstag auf schnelle Entlastungen für Verbraucher und schärfere kartellrechtliche Maßnahmen. Die von der Bundesregierung bisher geplanten Schritte reichten nicht aus, sagten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sowie Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im ARD-„Morgenmagazin“. Beide forderten die Bundesregierung unter anderem zu Abgabensenkungen auf.

Schulze nannte dabei die CO2-Abgabe und die Mehrwertsteuer als mögliche Stellschrauben für Entlastungen, Schwesig forderte eine Senkung von Energiesteuern. „Wir brauchen sofort eine Antwort“, sagte Schwesig mit Blick auf die Auswirkungen der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher. Schulze forderte „Sofortlösungen“, damit Kraftstoffpreise nicht über Wochen oder Monate erhöht blieben. 

Weitere Maßnahmen in Planung?

Am Freitag tagt eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Taskforce. Es zeichnet sich ein weiteres Maßnahmenpaket ab. Die weiterhin zu hohen Kraftstoffpreise belasteten die Menschen in Deutschland schmerzhaft, sagte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn. Er leitet zusammen mit Unionsfraktionschef Sepp Müller die Taskforce.

In der Debatte sind eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine höhere Pendlerpauschale und ein Preisdeckel für Benzin und Diesel. Denkbar scheinen auch Entlastungen bei der Lkw-Maut. Außerdem geht es um eine mögliche „Übergewinnsteuer“. Das ist eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite der Mineralölkonzerne. Sie gab es für eine bestimmte Zeit nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 und der dadurch ausgelösten Energiepreiskrise. Offiziell hieß sie „EU-Energiekrisenbeitrag“.

pcl/dpa/AFP